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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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PALFINGER AG
Salzburg, FNÂ 33393Â h
Einladung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
außerordentlichen Hauptversammlung der PALFINGER AG
am Donnerstag, dem 03. November 2011, um 11.00 Uhr,
im PALFINGER Service- und Democenter,
5020 Salzburg, F.-W.-Scherer-Straße 24.
1. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener
Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs. 1a und 1b AktG sowohl über die Börse
als auch außerbörslich im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals, bei
gleichzeitiger Ermächtigung des Vorstands gemäß § 65 Abs. 1b AktG für die
Veräußerung bzw. Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung
als über die Börse oder durch ein öffentliches Anbot zu beschließen sowie
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in Punkt 4. Grundkapital.
2. Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals, auch
mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und mit der Möglichkeit
zur Ausgabe der neuen Aktien gegen Sacheinlagen [Genehmigtes Kapital 2011]
sowie Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in Punkt 4.
Grundkapital.
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen liegen spätestens ab 13. Oktober 2011 zur
Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der
Gesellschaft, 5020 Salzburg, F.-W.- Scherer-Straße 24, Abteilung
Corporate Communications, Hannes Roither, auf:
• Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 1-2, • Bericht des
Vorstands zu TOP 1 über die Ermächtigung des Vorstands zum
Erwerb eigener Aktien (§ 65 1b iVm § 153 Abs 4 AktG), • Bericht des
Vorstands zu TOP 2 über die Ermächtigung des Vorstands neue
Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts auszugeben (§ 170 Abs 2 iVm
§ 153 Abs 4 AktG).
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine
Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.
Diese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser
Einberufung und das Formular für die Erteilung und den Widerruf
einer Vollmacht sind spätestens ab 13. Oktober 2011 außerdem im
Internet www.palfinger.com zugänglich und werden auch in der
Hauptversammlung aufliegen.
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre GEM. §§ 109, 110 und 118 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche
Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und
bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform
spätestens am 15. Oktober 2011 der Gesellschaft ausschließlich an
der Adresse 5020 Salzburg, F.-W.-Scherer-Straße 24, Abteilung
Corporate Communications, Hannes Roither, zugeht. Jedem so
beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung beiliegen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft
genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird,
dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei
Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind, die zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an
die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme
des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Textform spätestens am 21. Oktober 2011 der Gesellschaft
entweder per Telefax an +43 662 46 84 - 2280 oder an 5020 Salzburg,
F.-W.-Scherer-Straße 24, Abteilung Corporate Communications,
Hannes Roither, oder per E-Mail
h.roither(at)palfinger.com, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als
PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Für den Nachweis der
Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechts genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung
wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung
Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
www.palfinger.com zugänglich.
Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversamm-lung
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich
nach dem Anteilsbesitz am Ende des 24. Oktober 2011
(Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer
an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des
Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß
§ 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 28. Oktober
2011 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen
zugehen muss.
Per Post PALFINGER AG
Corporate Communications
z.Hd. Herrn Hannes Roither
F.-W.-Scherer-Straße 24
5020 Salzburg
Per SWIFT GIBAATWGGMS
zu verwenden ist Message Type MT598
unbedingt ISIN AT0000758305 angeben
Per Telefax +43 (0)1 8900 500 78
Per E-Mail anmeldung.palfinger(at)hauptversammlung.at, wobei die
Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF,
dem E-Mail anzuschließen ist
Depotbestätigung gem. § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende
Angaben zu enthalten:
• Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder ein im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code (SWIFT-Code),
• Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen,
• Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000758305,
• Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
• Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf
den oben genannten Nachweisstichtag 24. Oktober 2011 beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in
englischer Sprache entgegengenommen.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung
bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert;
Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter
Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei
verfügen.
Vertretung durch Bevollmächtigte
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen
des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben
Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen
oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei
auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der
nachgenannten Adressen zugehen:
Per Post PALFINGER AG
Corporate Communications
z.Hd. Herrn Hannes Roither
F.-W.-Scherer-Straße 24
5020 Salzburg
Per Telefax +43 (0)1 8900 500 78
Per E-Mail anmeldung.palfinger(at)hauptversammlung.at, wobei die
Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist
Persönlich bei Registrierung zur Hauptversammlung
am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der
Vollmacht wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.palfinger.com abrufbar.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der
Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens
am 02. November 2011 bis 16 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung
die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die
Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs. 3 AktG sinngemäß.
Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom
Interessenverband für Anleger, IVA, 1130 Wien,
Feldmühlgasse 22, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für
die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der
Hauptversammlung zur Verfügung; hiefür ist auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.palfinger.com ein
spezielles Vollmachtsformular abrufbar. Darüber hinaus besteht die
Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael
Knap vom IVA unter Tel. +43 1 8763343-0, Fax +43 1 8763343-49
oder E-Mail michael.knap(at)iva.or.at.
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das
Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 35.730.000
Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft
hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 328.000
eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl
der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung 35.402.000.
Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu
ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor
Beginn der Hauptversammlung einzufinden. Einlass zur Behebung der
Stimmkarten ist ab 10.30 Uhr.
Salzburg, im Oktober 2011
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Hannes Roither, PALFINGER AG
Unternehmenssprecher
Tel.: +43 662 46 84-2260
mailto: h.roither(at)palfinger.com
www.palfinger.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Palfinger AG
F.-W.-Schererstraße 24
A-5020 Salzburg
Telefon: 0662/4684 2261
FAX: 0662/4684 2280
Email: c.rendl(at)palfinger.com
WWW: www.palfinger.com
Branche: Maschinenbau
ISIN: AT0000758305
Indizes: ATX Prime, Prime Market
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch