(ots) - Ein Flickenteppich
Es war schon eine ungewöhnliche Konstellation, in der gestern der
Landtag die Sonntagsöffnung von Gartencentern beschlossen hat: Dass
auch die SPD der Gesetzesänderung zustimmte, untermauert aus Sicht
von CDU und FDP die Berechtigung dieser Initiative. In der Tat ist es
schwer nachvollziehbar, warum etwa eine Fachhandlung im Münsterland
an Sonn- und Feiertagen Blumen und Pflanzen verkaufen darf, ein
Gartencenter ein paar Kilometer weiter auf niedersächsischer Seite
aber nicht. Das ist unlogisch und schlichtweg Wettbewerbsverzerrung.
Pikant: Mit der Gesetzesänderung haben die Regierungsfraktionen
einen Erlass zu Makulatur gemacht, den erst wenige Monate vorher das
Sozialministerium ausgetüftelt hatte. Kein Wunder, dass
Oppositionelle wie der SPD-Politiker Uwe Schwarz den Finger in diese
Wunde legten. Gleichwohl: Was Ladenöffnung zu Sonn- und Feiertagen
angeht, gibt es bundesweit noch immer einen Flickenteppich
unterschiedlichster Regelungen. Und abzuwarten bleibt auch, ob sich
die jetzt in Niedersachsen vereinbarte Neuregelung im Blumenbereich
als in jeder Hinsicht rechtsfest und praktikabel erweist.
Wie will man zum Beispiel den jetzt festgesetzten Verkauf in
"kleinen Mengen" definieren und kontrollieren? Und was sagt man
Betreibern von Baumärkten, die ebenfalls Blumen und Pflanzen im
Angebot haben und auf gleiches Recht pochen könnten?
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