(ots) - Zahlreiche Kommunen haben ihre
Weiterbildungsverpflichtungen nach dem neuen
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz bisher ignoriert. Dieses
Fazit zieht die DEKRA Akademie nach einer umfassenden
Informationskampagne im kommunalen Sektor. Den Grund dafür sieht der
Weiterbildungsanbieter in fehlenden Informationen zu den noch neuen
gesetzlichen Rahmenbedingungen und warnt ausdrücklich vor möglichen
Kostenrisiken. Damit steht die DEKRA Akademie nicht allein: So haben
beispielsweise die Regierung von Oberbayern und auch den
Bundesverkehrsminister bereits vor Jahresfrist darauf verwiesen, dass
es für Kommunen keine pauschalen Ausnahmen von der
Weiterbildungspflicht geben kann und entsprechende Budgets
bereitgestellt werden müssten. Doch in Zeiten knapper Kassen ist die
unfrohe Botschaft in vielen Amtsstuben bisher ungehört verhallt.
Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz stellt Fahrer und
Logistik-Unternehmer vor besondere Herausforderungen: Von 2014 an
müssen Lkw-Fahrer erstmalig 35 Stunden Weiterbildung nachweisen, wenn
sie ihre Fahrerlaubnis verlängern wollen. Für Busfahrer ist dies von
2013 an vorgeschrieben. Die Materie ist komplex, Aufklärung wichtig.
Aus diesem Grund betreibt die DEKRA Akademie unter der Adresse
www.dekra-berufskraftfahrer.eu ein eigenes Web-Portal mit aktuellen
Informationen rund um das Thema. Klar ist: Nur, wer rechtzeitig
schult, vermeidet später ärgerliche Engpässe und hohe Bußgelder. Für
viele Unternehmen und auch die Kommunen wird es dabei langsam eng: So
rechnet das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) spätestens ab 2012 mit
einem Schulungsstau.
Für vermeintliche Entspannung sorgte bisher bei vielen Kommunen
die Meinung, dass die Weiterbildungsverpflichtung laut Gesetz nur für
Unternehmen des gewerblichen Güterverkehrs gelte und man insofern
nicht betroffen sei. Demgegenüber hat jedoch das Bundesministerium
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bereits im April 2010 in
Auslegung der entsprechenden EU-Richtlinie noch einmal deutlich
gemacht, dass bereits eine Fahrt zu "nicht privaten Zwecken" eine
Weiterbildungsverpflichtung nach sich ziehen kann. Und bei "Fahrten
von Fahrern, die von juristischen Personen des öffentlichen Rechts
eingesetzt werden", lägen keine privaten Zwecke im Sinne der
EU-Richtlinie vor, so Verkehrsminister Peter Ramsauer in einem
offiziellen Schreiben an einen Abgeordnetenkollegen. Im Gegenteil,
"gerade vor dem Hintergrund der Vorbildwirkung der öffentlichen
Hand", so der Minister, sei eine "pauschale Freistellung nicht
vorzunehmen".
Entwarnung für die kostengeplagten Kommunen gibt es lediglich in
Fällen, in denen die sogenannte "Handwerkerregelung" greift:
Befördert ein Kraftfahrer Material oder Ausrüstungen zur Ausübung des
Berufes, soweit es sich bei dem Transport nicht um die
Haupttätigkeit des Fahrers, handelt, muss er keine Weiterbildung
nachweisen. So ist insbesondere für die öffentliche Grünanlagenpflege
unstreitig, dass hier nicht die Beförderung von Transportgut im
Vordergrund steht und daher auch keine Weiterbildungsverpflichtung
für die Fahrer besteht. Doch grundsätzlich gilt: Besser alle in Frage
kommenden Fahrer schulen lassen. Die Alternative ist ein zusätzliches
Budget, um später den Mehraufwand für Personalmangel in der
Disposition und Bußgelder tragen zu können, denn der beträgt dann
ganz schnell ein Vielfaches des eigentlichen Schulungsaufwands.
Ãœber die DEKRA Akademie
Die DEKRA Akademie ist eines der größten privaten
Bildungsunternehmen in Deutschland und seit über 30 Jahren als
branchenübergreifender Bildungspartner der Wirtschaft und der
öffentlichen Hand etabliert.
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