Kissing, 28. Mai 2008 – Was sind die typischen Brandgefahren in elektrischen Anlagen und beim Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln? Und wie kann man diese verringern? Praxisnahe Antworten auf diese Fragen erhielten die Teilnehmer der 2. Fachtagung Elektrotechnischer Brandschutz 2008 von WEKA MEDIA, die am 7. und 8. Mai in Offenbach stattfand.
(firmenpresse) - Im Brandfall sind elektrische Leitungsanlagen so gut wie immer betroffen: Entweder als Verursacher durch Fehler in der Leitungsanlage oder als Leiter, der die Ausbreitung des Brandes begünstigt. Deshalb lag am ersten Veranstaltungstag der Fachtagung ein Schwerpunkt auf den Kabel- und Leitungsanlagen. Dipl.-Ing. Karsten Callondann vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, Berlin, stellte die neu überarbeitete Richtlinie VdS 2025 vor. Darin stehen u.a. die grundsätzlichen Anforderungen an Leitungsverlegung, Leitungsdurchführungen durch Wände und Decken, an Kanäle, Schächte, Kabelgeschosse und -böden sowie an brandschutztechnische Qualität von üblichen Kabel- und Leitungstypen. Anhand von Negativ-Beispielen führte Callondann den Tagungs-Teilnehmern vor Augen, wie leicht auch in ihren Unternehmen Schwachstellen in der Leitungsanlage entstehen können.
Thematisch passend schloss sich der Tagungsleiter Dipl.-Ing. Holger Bluhm mit seinem Vortrag zu Kabel- und Leitungsanlagen mit integriertem Funktionserhalt an. Bluhm ist VdS-anerkannter Sachverständiger zum Prüfen elektrischer Anlagen und vermittelte den Teilnehmern, wie ein Funktionserhalt fachgerecht ausgeführt wird, wie er dokumentiert und geprüft wird. Er appellierte an die Teilnehmer: „Sie haben als verantwortliche Elektrofachkraft eine Bringschuld Ihre Vorgesetzten zu informieren, wenn etwas elektrotechnisch zweifelhaft ist.“
Die Abgrenzung der Verantwortlichkeiten zwischen Vorgesetzten und Fachkräften thematisierte auch Dipl.-Ing. Thorsten Neumann, ö.b.u.v. Sachverständiger für Gefährdungsanalysen von Arbeitsplätzen der IHK Koblenz in seinem Vortrag „Rechtsgrundlagen für die Verwendung von Brand gefährdenden Arbeitsmitteln“. Ein wichtiger Punkt ist, dass der „Täter“ in Schadensfällen grundsätzlich der Arbeitgeber/Betreiber ist. In der Pflicht sind jedoch auch andere verantwortliche Personen, wie Betriebsleiter, Fach- und Führungskräfte. Die Gläubigkeit an DIN-Normen musste Neumann relativieren: „Nach einem BGH-Urteil vom 14.05.1998 sind DIN-Normen private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter, die die anerkannten Regeln der Technik zwar wiedergeben, die aber auch schlechthin falsch sein können.“ D.h. also: Elektrofachkräfte dürfen sich nicht blind auf DIN-Normen verlassen, sondern müssen stets ihren gesunden Menschenverstand einschalten. Die auf den Vortrag folgende rege Diskussion machte deutlich, dass vielen zuvor nicht bewusst war, wie die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten geregelt sind.
Dipl.-Ing. Klaus Wettingfeld, staatlich anerkannter Sachverständiger und Leiter der Zertifizierungsstelle für ATEX-Produkte, fasste am zweiten Veranstaltungstag alles für die Elektrofachkräfte Relevante zum Thema Explosionsschutz zusammen. In diesem Zusammenhang fiel das Stichwort Gefährdungsbeurteilung: „Das Ex-Schutz-Dokument ist automatisch falsch, wenn die Gefährdungsbeurteilung falsch ist. Achten Sie also darauf, dass eine korrekte Gefährdungsbeurteilung vorliegt!“ Ein weiterer Punkt, der im Alltagstrott oft vernachlässigt wird: Eine Anlage oder ein Prozess im Unternehmen wird verändert, doch über die Konsequenzen wird nicht nachgedacht. Gerade im Zusammenspiel mit dem Explosionsschutz kann das fatale Folgen haben.
Über das Spezialthema Blitz- und Überspannungsschutz sprach Dipl.-Ing. Klaus-Peter Müller, Produktmanager bei der Dehn & Söhne GmbH & Co. KG, Neumarkt. Es kommt häufig vor, dass die Fangstange auf dem Dach niedriger ist als die dort installierte Videoüberwachung und dass der Trennungsabstand nicht eingehalten wird. Gerade weil im Laufe der Zeit immer mehr Anlagen auf dem Dach installiert werden, wird oft an die Nachbesserung des Blitzschutzes nicht mehr gedacht.
Tief in den Alltag stieg ebenfalls Stefan Euler, BDSH-geprüfter Sachverständiger zum Prüfen elektrischer Arbeitsmittel, mit seinem Vortrag zum Brandrisiko elektrischer Anlagen. Auch hier zog sich wie ein roter Faden die Gefährdungsbeurteilung durch: „Stellen Sie die Gefährdungsbeurteilung immer wieder auf den Prüfstand!“ Er verdeutlichte mögliche Brandgefahren und wie man diese durch Prüfung erkennt und behebt.
Die Teilnehmer zeigten sich nach den zwei Tagen sehr zufrieden. Leszek Dudka, Elektrofachkraft der Seniorenresidenz Kastanienhof, brachte es auf den Punkt: „So präzise Antworten habe ich noch bei keiner Veranstaltung erhalten. Die Referenten wussten auf alles eine Antwort und blieben immer beim Thema. Das ist man von Tagungen sonst nicht gewöhnt!“ Hoffen wir, dass auch im nächsten Jahr diese Top-Referenten wieder mit dabei sind: Im Mai 2009 findet die 3. Fachtagung „Elektrotechnischer Brandschutz“ statt.
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