Das Landgericht München I hat den Betreibern des Portals Gewerbeauskunft-Zentrale.de die Versendung von Briefwerbung verboten
(firmenpresse) - Die Münchner Wirtschaftskanzlei LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte hat vor dem Landgericht München I am 13. Oktober 2011 eine Einstweilige Verfügung gegen die Betreiber des Internetportals Gewerbeauskunft-Zentrale.de erwirkt. Das Landgericht hat den Betreibern verboten, Werbung per Briefpost an die dortige Antragstellerin zu senden.
Die Gewerbeauskunft-Zenrale.de sendet wahllos an Unternehmen, die sich in Branchenbücher eintragen, Angebote zur Eintragung in ihr Register. Dass diese Eintragungen kostenpflichtig sind, erschließt sich dem Adressaten häufig erst im Nachhinein, da die anfallenden Kosten gut im Fließtext des Angebots versteckt sind. Das Gericht hat zu Recht entschieden, dass es sich bei solchen Sendungen um unlautere Werbung handelt und der dortigen Antragstellerin einen Unterlassungsanspruch gegen die Betreiber des Portals zugesprochen. Unternehmen können sich somit gegen unerwünschte Werbung sowohl per Briefpost als auch per E-Mail schützen.
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