(ots) - Derzeit wird der Entwurf eines Gesetzes zur
Umsetzung der Europaratskonvention gegen Menschenhandel im Bundestag
behandelt. Das Deutsche Institut für Menschenrechte sieht in diesem
Zusammenhang Änderungsbedarf im nationalen Recht. Anlässlich des 5.
Europäischen Tags gegen Menschenhandel (18. Oktober) erklärte Heike
Rabe, Koordinatorin des Projektes "Zwangsarbeit heute" des Deutschen
Instituts für Menschenrechte:
"Die Konvention ist der erste rechtsverbindliche Vertrag auf
europäischer Ebene, der den Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung
und zur Arbeitsausbeutung ausdrücklich in einen menschenrechtlichen
Kontext stellt und die Mitgliedstaaten zu umfassenden Maßnahmen zur
Prävention von Menschenhandel, der Strafverfolgung der Täter und dem
Schutz der Opfer verpflichtet.
Betroffene von Menschenhandel werden vielfach in ihren Rechten
verletzt. Sie werden massiv wirtschaftlich ausgebeutet, zum Teil
physisch und psychisch verletzt. Trotzdem können die Betroffenen in
Deutschland nach wie vor nur selten ihre Entschädigungsansprüche
gegen die Täter und Täterinnen den Staat durchsetzen. Hier
bestehenden rechtlichen Grundlagen sind zum Teil unzureichend und die
Betroffenen stoßen faktisch auf zahlreiche Hindernisse. Dies läuft
den Verpflichtungen Deutschlands aus der Europaratskonvention
zuwider. Deutschland muss den Betroffenen das Recht auf Entschädigung
durch die Täter einräumen sowie staatliche Entschädigung gewähren.
Dabei verpflichtet die Konvention die Staaten, nicht nur die Gesetze
zu schaffen, sondern auch die tatsächliche Anwendung sicherzustellen.
Beispielsweise müssen die Betroffenen konsequent über ihre Rechte
informiert werden. Dies muss umfassend und unabhängig von einem
Strafverfahren und ihrem Aufenthaltsstatus in einer für die
Betroffenen verständlichen Sprache erfolgen. Betroffene müssen
befähigt werden, ihre Ansprüche gegen die Täter und den Staat
tatsächlich durchzusetzen. Dies setzt unter anderem voraus, dass sie
zumindest für die Zeit nach einem Strafverfahren eine
Aufenthaltserlaubnis bekommen, um Entschädigung und Lohn gegen die
Täter einzuklagen. Zudem sind die Tatbestandsvoraussetzungen für den
staatlichen Entschädigungsanspruch bisher zu eng gefasst. Sie müssen
erweitert werden und auch Betroffene ohne regulären
Aufenthaltsstatus erfassen.
Das Parlament sollte jetzt die Rahmenbedingungen dafür verbessern,
dass die Betroffenen von Menschenhandel ihre Ansprüche auf
Entschädigung und Lohn tatsächlich durchsetzen können."
Hintergrundpapier: http://ots.de/Zwangsarbeit
Das Projekt "Zwangsarbeit heute": Das Projekt "Zwangsarbeit heute
- Betroffene von Menschenhandel stärken" wird aus Mitteln der
Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" finanziert.
http://ots.de/Projekt
Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 25 93 59 - 14
E-Mail: hildebrand(at)institut-fuer-menschenrechte.de