Bei der Erstellung von Neubauten, z.B. Wohnungseigentumsanlagen, ist nach den Landesbauordnungen eine ausreichende Anzahl von PKW-Stellplätzen grundsätzlich auf dem Grundstück einzurichten und nachzuweisen. Vergleichbare Anforderungen können sich auch beim Bauen im Bestand (Sanierung, Modernisierung, Umnutzung von vorhandenen Gebäuden) stellen. Anders als durch Tiefgaragen sind diese Anforderungen durchweg nicht zu erfüllen.
(firmenpresse) - Bei der Planung und Erstellungen von Tiefgaragen werden trotz vorhandener Vorschriften, z.B. in Garagenverordnungen der Länder, immer wieder Fehler gemacht. Häufig mit schwerwiegenden Konsequenzen: Die Garagen sind unter Umständen nur von „Fahrkünstlern“ befahrbar und nachträgliche bauliche Änderungen sind nicht oder nur noch mit sehr hohem Aufwand möglich. DataSV.info hat eine Untersuchung zu den bei der Planung und Ausführung von Tiefgaragen immer wieder auftretenden Probleme bei der Erfüllung der im Spannungsfeld öffentlich-rechtlicher Bauvorschriften und zivilrechtlicher Vertragspflichten an die ordnungsgemäße Benutzbarkeit zu stellenden Anforderungen durchgeführt. Neben der Darlegung grundsätzlicher technischer und rechtlicher Gesichtspunkte – unterlegt durch ein Praxisbeispiel – wird ein ausführlicher Überblick über die Rechtsprechung mit systematischer Zuordnung zu den praxisrelevanten Fallsituationen und ergänzenden Hinweisen gegeben. Die Ergebnisse der Untersuchung sind in der Online-Datenbank von www.DataSV.info als DokNr. 5-01-0151 in die Untergruppe www.DataSV.info/Baurecht.html eingestellt worden.
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