(ots) - Seit 1. Oktober können
Blutzuckerteststreifen für Typ-2-Diabetiker nur noch dann zu Lasten
der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden, wenn die
Stoffwechsellage instabil ist. Etwa jeder vierte medikamentös
behandelte, nicht-insulinpflichtige Diabetiker bekam bislang
Blutzuckerteststreifen verordnet. Blutzuckerteststreifen sind zur
Therapiekontrolle und -einstellung wichtig, auch weil mit ihnen
drohende Unterzuckerungen erkannt und verhindert werden können.
"Insgesamt jeder achte medikamentös behandelte Diabetiker ist von
diesem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses betroffen", sagt
Prof. Dr. Martin Schulz, Geschäftsführer Pharmazie des Deutschen
Arzneiprüfungsinstituts e.V. (DAPI). Der Beschluss sieht
Ausnahmeregelungen vor, nach denen der behandelnde Arzt im Einzelfall
dennoch Blutzuckerteststreifen zu Lasten der Gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) verordnen kann. Schulz: "Viele Diabetiker,
die bislang Blutzuckerteststreifen verordnet bekamen, sind von dieser
Änderung irritiert."
Erstmals liegen damit Zahlen vor, welcher Anteil der Diabetiker
von der neuen Regelung betroffen ist. Das DAPI wertete Rezepte zu
Lasten der GKV anonymisiert aus. Im Jahr 2009 erhielten demnach 47
Prozent der Diabetiker Insulin, allein (20 Prozent der Patienten)
oder in Kombination mit anderen Wirkstoffen (27 Prozent). Die anderen
53 Prozent der Diabetiker wurden nicht mit Insulin, sondern mit
anderen Medikamenten gegen Diabetes behandelt. Von diesen 53 Prozent
der nicht-insulinpflichtigen Typ 2-Diabetikern erhielt jeder Vierte
Blutzuckerteststreifen zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung
in einer Apotheke. Insgesamt war dies also etwa jeder achte
Diabetiker.
Diese Pressemitteilung und weitere Informationen stehen unter
www.abda.de und www.dapi.de
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