(ots) - Im Jahr 2010 wurden in Deutschland 21,7
Milliarden Euro netto für Sozialhilfeleistungen nach dem Zwölften
Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII "Sozialhilfe") ausgegeben. Nach
Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) entsprach dies einer
Steigerung von 3,9 % gegenüber dem Vorjahr.
Pro Kopf wurden in Deutschland 2010 für die Sozialhilfe
rechnerisch 266 Euro netto aufgewendet. Im früheren Bundesgebiet
(ohne Berlin) waren die Pro-Kopf-Ausgaben mit 276 Euro deutlich höher
als in den neuen Ländern (einschließlich Berlin) mit 227 Euro. Die
höchsten Pro-Kopf-Ausgaben hatten im Jahr 2010 die drei Stadtstaaten:
In Bremen lagen sie bei 441 Euro, in Hamburg bei 414 Euro und in
Berlin bei 406 Euro. Von den westdeutschen Flächenländern gab
Baden-Württemberg mit 194 Euro je Einwohner am wenigsten für
Sozialhilfe aus, Schleswig-Holstein mit 314 Euro am meisten. In den
ostdeutschen Flächenländern waren die Pro-Kopf-Ausgaben in Sachsen
mit 139 Euro am niedrigsten und in Mecklenburg-Vorpommern mit 223
Euro am höchsten.
Im Jahr 2010 entfiel mit 57 % der überwiegende Teil der
Nettoausgaben für Sozialhilfe auf die Eingliederungshilfe für
behinderte Menschen (im 6. Kapitel des SGB XII geregelt). 19 % der
Ausgaben wurden für die Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung (gemäß 4. Kapitel des SGB XII) aufgewendet, 14 % für
die Hilfe zur Pflege (nach dem 7. Kapitel SGB XII) und 10 % vor allem
für die Hilfe zum Lebensunterhalt und für die Hilfen zur Gesundheit
(entsprechend dem 3., 5., 8. und 9. Kapitel des SGB XII). Im
Vergleich zum Vorjahr haben sich diese Ausgabenanteile nicht
verändert.
Basisdaten und lange Zeitreihen können auch kostenfrei über die
Tabelle Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe (22111-001) in der
GENESIS-Online-Datenbank abgerufen werden.
Eine zusätzliche Tabelle bietet die Online-Fassung dieser
Pressemitteilung unter www.destatis.de.
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