(ots) - Mit einer Runderneuerung zentraler
Finanzmarktregeln will die EU-Kommission für mehr Transparenz sorgen
und Marktmissbrauch europaweit bekämpfen.
Binnenmarktkommissar Michel Barnier stellte heute (Donnerstag) in
Brüssel ein Paket mit vier Gesetzesinitiativen vor, das nun von den
EU-Staaten im Rat und vom Europäischen Parlament beraten werden wird.
"Finanzmärkte sind da, um der Realwirtschaft zu dienen, und nicht
umgekehrt. Die Märkte haben sich im Laufe der Jahre verändert, und
unsere Rechtsvorschriften müssen mit der Entwicklung Schritt halten",
sagte Barnier.
Zum einen will die Kommission die bestehende Richtlinie über
Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) reformieren. Damit soll unter
anderem erreicht werden, dass Lücken bei der Regulierung geschlossen
werden. So gab es für einige Finanzprodukte bislang noch
Handelsplattformen, die gar keiner Regulierung unterlagen. Dies soll
sich ändern. Kleine und Mittlere Unternehmen sollen von speziellen,
auf sie abgestimmten Regeln profitieren.
Die Vorschläge berücksichtigen auch den Hochfrequenzhandel, um
künstliche Kursschwankungen zu begrenzen. Insgesamt sollen die Märkte
deutlich transparenter werden, um damit Anleger zu schützen.
Aufsichtsbehörden sollen künftig besser eingreifen können, wenn der
Anlegerschutz, die Finanzstabilität oder das Funktionieren der Märkte
gefährdet sind.
Zum anderen sagt die Kommission dem Marktmissbrauch und
Insider-Geschäften entschiedener den Kampf an. Eine neue Verordnung
dehnt Regeln gegen Marktmissbrauch auf bislang nicht regulierte
Geschäfte aus und passt bestehende Regeln an neue Technologien an.
Regulierungsbehörden werden gestärkt, um Marktmissbrauch leichter
nachweisen zu können. Unter Marktmissbrauch werden
Preismanipulationen verstanden. Beim Insider-Handel nutzen Personen
mit Insider-Kenntnissen diese aus, um Gewinne im Handel mit
bestimmten Wertpapieren zu erzielen.
Damit es in der EU keine Schlupflöcher für Marktmissbrauch gibt,
schlägt die Kommission erstmals auch strafrechtliche Regeln dazu vor.
Einheitliche Definitionen solcher Taten sollen sicherstellen, dass
diese in allen 27 EU-Staaten auch verfolgt werden. Die Höhe des
Strafmaßes bliebe nach dem Richtlinienentwurf dazu weiter eine
nationale Angelegenheit.
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