(ots) - Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und
Raiffeisenbanken (BVR) setzt sich für Markttransparenz und
Anlegerschutz ein, ist aber besorgt, dass die heute von der
Europäischen Kommission vorgelegte Revision der europäischen
Finanzmarktrichtlinie MiFID das dezentrale, anlegergerechte
Dienstleistungsangebot von Genossenschaftsbanken und Sparkassen
gefährdet. Der Verband ruft dazu auf, die Anlageberatung und das
Wertpapiergeschäft nicht in ihrer Existenz zu bedrohen. Nur vier
Jahre nach dem Inkrafttreten der MiFID legte die Kommission mit MiFID
II und MiFIR am Donnerstag eine weitreichende Revision der Richtlinie
vor, die vorsieht, provisionsbasierte Anlageberatung offenzulegen.
Die pauschale Klassifizierung dieser Anlageberatung als "abhängig"
lässt jedoch den Bezug zur Praxis vermissen, kritisiert der BVR.
Damit werde der Großteil der Anlageberatung unzutreffenderweise mit
dem Stempel der Abhängigkeit versehen, obwohl die Anlageberatung auch
laut gesetzlicher Vorschrift mit der erforderlichen Sachkenntnis,
Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit im Interesse des Kunden zu erbringen
ist. Die geplante Neuregelung führe zu Wettbewerbsnachteilen, so der
BVR, und übersehe, dass es die Anleger selbst sind, die bestimmen, ob
sie Anlageberatung auf Honorar- oder Provisionsbasis wünschen.
Bislang entschieden sich die Anleger in verschwindend geringem Umfang
für Honorarberatung.
Ãœber den sachlichen Regelungszweck einer Richtlinie, die sich mit
Finanzinstrumenten und -märkten beschäftigt, deutlich hinaus gehen
die vorgesehenen Vorgaben zur Besetzung gesellschaftsrechtlicher
Organe wie Vorstand und Aufsichtsrat nach Gesichtspunkten wie
Geschlecht, Alter, Bildung, Beruf und Herkunft. Nach Auffassung des
BVR sollten die Genossenschaftsbanken über die Zusammensetzung ihres
Vorstands und Aufsichtsrats gemäß Genossenschaftsgesetz entscheiden
können.
Für einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre der
Privatkunden sowie in den Wettbewerb hält der BVR die geplante
Aufzeichnung von Telefongesprächen im Zusammenhang mit der
Ordererteilung. Orders von Privatkunden führten weder zu
Marktmanipulationen, noch diene eine Sprachaufzeichnung dem
Anlegerschutz. Missverständnisse bei der Ordererteilung seien, so der
BVR, äußerst selten und würden einvernehmlich zwischen dem Institut
und dem Kunden geklärt. Außerdem könne eine solche Maßnahme die
Genossenschaftsbanken und Sparkassen im Wertpapierbereich zur Aufgabe
ihres bewährten Geschäftsmodells der größtmöglichen Kundennähe oder
aber zu Millioneninvestitionen zwingen, die durch eine Installation
von Sprachaufzeichnungsgeräten an jedem Beraterplatz entstehen.
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