(ots) - Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes sind die
Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im
Jahr 2010 um 200 Mio. Euro auf 4,1 Mrd. Euro gestiegen. Dies
entspricht einem Anstieg um 5 % gegenüber dem Vorjahr. Mittlerweile
beziehen 797.000 Personen Leistungen der Grundsicherung. Vor diesem
Hintergrund forderte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte-
und Gemeindebundes (DStGB), Dr. Gerd Landsberg, heute in Berlin: "Der
Bund muss sich an seine Zusagen in der Gemeindefinanzkommission
halten und die Kommunen von den Ausgaben der Grundsicherung
entlasten." Im Zuge der Gemeindefinanzkommission hatte sich der Bund
verpflichtet, die Kosten der Grundsicherung in drei Stufen (2012 zu
45 %, 2013 zu 75 %, ab 2014 zu 100 %) zu übernehmen.
Deutliche Kritik übte Landsberg an dem Gesetzentwurf der
Bundesregierung zur Umsetzung der Entlastung, der weit hinter den
Vereinbarungen zurückbleibe. So sehe der Gesetzentwurf bisher nur
eine Regelung für das Jahr 2012 vor; zur vollständigen Umsetzung des
Vermittlungsergebnisses sei aber gleichzeitig die schrittweise
Erhöhung der Bundesbeteiligung im Jahr 2013 auf 75 % und im Jahr 2014
auf 100 % grundsätzlich festzulegen. Zudem sei bei der Höhe der
Erstattung auf die tatsächlichen Nettoausgaben - und nicht, wie
bisher geregelt, auf die Nettoausgaben im Vorvorjahr - abzustellen.
"Damit würde der Bund im Jahr 2014 lediglich 100 % der Ausgaben des
Jahres 2012 übernehmen und die Kommunen nicht - wie zugesagt -
vollständig entlasten", stellte Landsberg fest.
Die Entwicklung der Sozialausgaben, die sich seit der
Wiedervereinigung mit über 42 Mrd. Euro nahezu verdoppelt haben,
überfordert die kommunalen Haushalte. Ziel der
Gemeindefinanzkommission sei es gewesen, die finanzielle Situation
der Kommunen zu verbessern. "Gegenwärtig verdiene das Gesetz zur
Stärkung der Finanzkraft der Kommunen seinen Namen nicht", so
Landsberg abschließend.
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