(ots) - Wer bisher sein Fahrzeug zu spät zum Prüftermin
vorführt, bekommt oftmals nur noch die "Restlaufzeit" der
Hauptuntersuchung zugeordnet und nicht die vollen 24 Monate. Diese
Rückdatierung entbehrt jedoch laut Angaben des ADAC jeglicher
technischer Begründung: Die Gültigkeit einer bestandenen
Hauptuntersuchung ohne gravierende Mängel und deren Aussagekraft kann
nicht vom Zeitpunkt der Vorführung eines Fahrzeuges abhängig sein.
Aus diesem Grund fordert nicht nur der ADAC seit langem die Rücknahme
dieser Regelung. Dies könnte zum 1. April 2012 der Fall sein, da der
Gesetzgeber plant, die Rückdatierung bundesweit entfallen zu lassen.
Die Strafen, die der Bußgeldkatalog bei solchen Verspätungen schon
heute vorsieht, sind aus Sicht des Clubs für unpünktliche Autofahrer
Sanktion genug. Deshalb lehnt er eine Gebührenanhebung ab: Der
Gesetzesentwurf sieht bei Ãœberschreitung des
Hauptuntersuchungstermins um mehr als zwei Monate eine
"Ergänzungsuntersuchung" mit 20 Prozent höheren Kosten vor, da dann
besonders gründlich geprüft werden müsse.
Schon seit geraumer Zeit ist die Verwaltungspraxis in den Ländern
uneinheitlich. Während einzelne Bundesländer generell auf die
Rückdatierung verzichten, entfällt diese in anderen Ländern nur bei
extremer Überschreitung der Fälligkeit. Mittlerweile gibt es selbst
innerhalb eines Bundeslandes verschiedene Vorgehensweisen, die von
Region zu Region und von Prüforganisation zu Prüforganisation
unterschiedlich sind. Diese ungleiche und sachlich unbegründete
Behandlung identischer Fälle ist weder sinnvoll noch akzeptabel. Der
ADAC appelliert in diesem Zusammenhang an die Bundesländer und die
Prüforganisationen, ab sofort auf die Rückdatierung zu verzichten.
Ein Festhalten an der technisch unsinnigen Rückdatierung für ein paar
Monate bis zur Gesetzesänderung ist nicht hinnehmbar und geht nur auf
Kosten der Autofahrer.
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