(firmenpresse) - München, den 24.10.2011 – Anleger, die ihr Geld den Eheleuten Lammers von der ProInvest 24 AG anvertraut hatten, wurden vor einiger Zeit von der Kriminalpolizei Miesbach angeschrieben (KAP Rechtsanwälte berichteten). Das Geld - hieß es dort - sei wahrscheinlich nicht so angelegt worden, wie versprochen. Briefe an die ProInvest 24 AG werden inzwischen vom Schweizer Konkursverwalter beantwortet. Doch was hat es mit den Darlehen auf sich, mit welchen einige der Anlagen finanziert wurden?
Nach der auf Anlegerschutz spezialisierten Kanzlei KAP Rechtsanwälte haben Anleger der ProInvest 24 AG, die ihre Anlage mittels eines solchen Darlehens finanziert haben, die Möglichkeit, nun auf die Nachfolgerin der GE Money Bank zurückzugreifen und bei dieser Schadensersatz geltend zu machen.
Rechtsanwalt Thorsten Krause von KAP Rechtsanwälte schildert die Vorgehensweise: Vielen Anlegern, die sich für eine Anlage bei der ProInvest24 entschieden hatten, wurde ein verlockendes Angebot gemacht: statt der versprochenen 12 % Rendite pro Jahr auf die „normale“ Anlage, sollte es bei höheren Beträgen satte 24 % Rendite pro Jahr geben. Wer sich die höhere Einlage nicht aus eigener Tasche leisten konnte oder wollte, könne doch ganz einfach ein Darlehen bei einer Bank aufnehmen, für das Nötige werde von Seiten der ProInvest24 schon gesorgt. ”Vor allem berichten uns Mandanten, dass ihnen versprochen wurde, dass auch die Zins- und Tilgungsleistungen während der Laufzeit der Darlehen von der ProInvest24 getragen würden” so Anwalt Krause weiter.
Entschied sich der Anleger für eine Finanzierung, ging plötzlich alles ziemlich schnell. Die ProInvest kümmerte sich um eine finanzierende Bank und vereinbarte einen Termin bei der Bank. In sämtlichen der Kanzlei KAP Rechtsanwälte vorliegenden Fällen, war dies die GE Money Bank in München. Noch beunruhigender ist laut Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Anja Appelt folgender Umstand: “Sämtliche der Kanzlei vorliegenden Verträge wurden von der gleichen Sachbearbeiterin geschlossen ; nach Auskunft unserer Mandanten auch immer in Gegenwart vom Vorstand und Kopf hinter der ProInvest24.”
KAP Rechtsanwälte gehen daher davon aus, dass das angebliche Konzept der ProInvest24 der GE Money Bank bei Abschluss der Darlehensverträge bekannt war. Ebenso wie die Tatsache, dass die jeweils abgeschlossenen Darlehen eine Einzahlung in die ProInvest finanzieren sollten. Hierzu findet sich jedoch – entgegen der gesetzlichen Vorschriften – in den Darlehensverträgen nicht ein Wort.
Neben der Tatsache, dass Mitarbeiter der GE Money Bank nach einer Überprüfung des „Anlagekonzepts“ der ProInvest24 erkennen mussten, dass es praktisch unmöglich sein dürfte, damit die versprochenen hohen Renditen zu erwirtschaften, hätte bei der Finanzierung eines solchen Konzepts zumindest eine entsprechende Widerrufsbelehrung in den Verträgen enthalten sein müssen. Die Rechtsnachfolgerin der GE Money Bank hat sich zu diesen Vorwürfen der KAP Rechtsanwälte bislang lediglich mit einem Standardbrief geäußert, der mit den angesprochenen Problemen nichts zu tun hatte.
KAP Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern, sich Rechtsbeistand bei einer auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei zu suchen, um so ihren Schadensersatz geltend zu machen.