(ots) - Das Europäische Parlament hat heute seinen Bericht
über die Modernisierung im Bereich des öffentlichen Auftragswesens
verabschiedet. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt das
Ergebnis ausdrücklich: "Der Bericht zeigt, dass das Parlament die
Modernisierung des öffentlichen Auftragswesens in der EU wörtlich
nimmt. Die Vereinfachung und Entbürokratisierung für die kommunale
und regionale Ebene ist eine gute Sache für unsere Unternehmen",
informiert VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck. Die
Europäische Kommission hat zudem angekündigt, Ende des Jahres ihre
Vorschläge zur Novelle des EU-Vergaberechts vorzulegen.
Einer praxisgerechten und effizienten Handhabung des Vergaberechts
kommt aus Sicht der kommunalen Unternehmen eine besondere Bedeutung
zu. "Das betrifft insbesondere die drei Segmente beim Erteilen von
Dienstleistungskonzessionen, die interkommunale Zusammenarbeit sowie
die Inhouse Vergabe", so Reck. "Das Europäische Parlament ist heute
mit gutem Beispiel voran gegangen." Ein Vorschlag für einen Rechtsakt
über Dienstleistungskonzessionen wäre nur dann gerechtfertigt, wenn
durch ihn etwaige Verzerrungen beim Funktionieren des Binnenmarkts
abgestellt würden. Das Parlament weist in diesem Zusammenhang darauf
hin, dass derartige Verzerrungen bisher noch nicht festgestellt
worden sind und ein Rechtsakt über Dienstleistungskonzessionen
deshalb nicht notwendig ist.
Reck: "Wir lehnen eine gesetzliche Regelung zu den
Dienstleistungskonzessionen nach wie vor strikt ab. Eine Gesetzgebung
ist nicht notwendig, weil die zentralen Grundsätze des
EU-Primärrechts vom Europäischen Gerichtshof konkret definiert worden
sind." Für die öffentlichen Auftraggeber sind somit die wesentlichen
Grundsätze für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen
vorgegeben. Bisherige Vorschläge zur weitergehenden Regelung von
Dienstleistungskonzessionen haben auch ein ganz anderes Ziel, so
Reck. "Es geht um eine partielle Liberalisierung und die verstärkte
Öffnung für private Versorger, zum Beispiel bei der Wasserversorgung.
Doch dabei würde man den Willen der Verbraucher ignorieren, die ganz
eindeutig auf die bewährte kommunale Wasserwirtschaft setzen."
Auch das Votum des Parlaments in Bezug auf die interkommunale oder
auch horizontale Kooperation ist zu begrüßen. Dazu Reck: "Hier kommt
es darauf an, den Gestaltungsspielraum der Kommunen nicht durch
unnötige Hürden und eine Vielzahl zu erfüllender Kriterien
einzuschränken." "Die Interkommunale Zusammenarbeit ist das
wichtigste organisatorische Mittel, um auch zukünftig Kernaufgaben
der kommunalen Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen zur Verfügung zu
stellen."
Allerdings brauche es in der Diskussion über die Novelle des
EU-Vergaberechts eine Klarstellung der Inhouse-Kriterien. Das Thema
der "Inhouse-Geschäfte" hat das Europäische Parlament bislang noch
nicht aufgegriffen. Insbesondere auf nationaler Ebene, zum Beispiel
in Deutschland, bestehen erhebliche Rechtsunsicherheiten über die
Anwendbarkeit von Inhouse-Geschäften.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie,
Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit 236.000 Beschäftigten
wurden 2009 Umsatzerlöse von rund 94 Milliarden Euro erwirtschaftet
und etwa 8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen
haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 54,2 Prozent in der
Strom-, 67,7 Prozent in der Erdgas-, 76,3 Prozent in der
Trinkwasser-, 58,2 Prozent in der Wärmeversorgung und 12,8 Prozent in
der Abwasserentsorgung.
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