(ots) - Problem an der Wurzel packen
Die Zeiten, in denen von Cybermobbing vor allem Kinder und
Jugendliche betroffen waren, sind vorbei. Auch immer mehr Unternehmen
sind Ziel von Rufmordattacken: Restaurantbesitzer spuckt ins Essen
seiner Gäste! Weinhandlung panscht ihre Produkte! So schaden
neidische Mitbewerber durch Verleumdungen ihrem Konkurrenten. Während
Privatpersonen in erster Linie in sozialen Netzwerken leiden, droht
Unternehmen mehr noch durch Bewertungsplattformen Ungemach: Denn dort
verschaffen sich Mitbewerber Vorteile, indem sie Produkte oder
Dienstleistungen der Konkurrenz unerkannt schlecht bewerten. So waren
nach den Ergebnissen einer Studie bei der Bewertung von Hotels über
25 Prozent reine Fakes, darunter gesteuerte Lobhudelei, aber auch
bewusst negative Darstellungen.
Nach Schätzungen gibt es in Deutschland bereits mehrere Tausend
Betroffene dieser Art von InternetKriminalität. Es gibt also immer
mehr Gründe, das Problem endlich an der Wurzel zu packen. Die
BGH-Entscheidung, dass der ausländische Betreiber einer
Internet-Seite für Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch seine
Nutzer in Deutschland haftbar gemacht werden kann, ist ein richtiger
Schritt auf diesem Weg. Das damit verbundene Prüfverfahren aber ist
für die Betroffenen dermaßen aufwendig, dass sie oft schon vor einer
Entscheidung geschäftlich oder privat am Ende sein dürften.
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