(ots) - Christoph Lammersdorf, Vorsitzender der
Geschäftsführung der Börse Stuttgart, kritisiert den
Finanzmarktsteuer-Entwurf der EU-Kommission: Mehrfachbesteuerung von
Privatanlegern und Standortnachteile gegenüber nicht betroffenen
Finanzplätzen / Gerhard Schick, finanzpolitischer Sprecher der
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, kontert: Keine
Benachteiligung von Kleinanlegern, Argumente zu Standortnachteilen
"hinfällig geworden"
Christoph Lammersdorf, Vorsitzender der Geschäftsführung der Börse
Stuttgart und Chef der Euwax AG, kritisiert den Entwurf der
EU-Kommission für eine europaweite Finanzmarktsteuer. Gegenüber dem
Anlegermagazin 'Börse Online' (Ausgabe 44/2011, EVT 27. Oktober)
sagte Lammersdorf, der aktuell vorliegende Vorschlag müsse
überarbeitet werden. "Wir sehen bei einer möglichen
Finanztransaktionssteuer deutliche Nachteile für Privatanleger und
fordern daher, diese Gruppe von einer Besteuerung auszunehmen." So
seien Privatanleger nicht an gewissen Spekulationen beteiligt, die es
mit regulatorischen Mitteln einzudämmen gelte. Hinzu komme, dass
Privatanleger ihre Investitionen zur Vermögensbildung und
Alterssicherung überwiegend aus bereits versteuerten Einkommen
bestritten und zudem von der speziellen Abgeltungssteuer auf
Finanzgewinne betroffen seien, so Lammersdorf weiter. "Wer hätte
beispielsweise noch Interesse, in einen kapitalmarktbasierten
Sparplan regelmäßig einzuzahlen, der doppelt und dreifach besteuert
wird?"
Darüber hinaus rechnet Lammersdorf bei einer auf die EU
beschränkten Finanzmarktsteuer mit erheblichen Standortnachteilen
durch Abwanderungseffekte an weniger regulierte Finanzplätze.
"Steuerumgehung wird bei einer nicht-globalen, nur EU-weiten
Steuererhebung, unausweichlich auftreten", ist sich der
Börsen-Experte sicher. "Dies könnte dazu führen, dass viele
Finanzakteure auf nicht besteuerte Finanzplätze - wie Toronto,
Singapur oder New York - ausweichen."
Im Gegensatz zu Lammersdorf sieht Gerhard Schick,
finanzpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die
Grünen, in dem Finanzmarktsteuer-Entwurf der EU-Kommission keine
Benachteiligung von Kleinanlegern. "Getragen würde das Aufkommen
maßgeblich von denen, deren Anlagen häufig umgeschichtet werden, also
nicht von Teilhabern an Rentenfonds", erläuterte Schick gegenüber
'Börse Online'. Standortnachteile für die Finanzmärkte im
Geltungsbereich einer Finanzmarktsteuer kann Schick ebenfalls nicht
erkennen. "Indem im Vorschlag der EU-Kommission das Sitzlandprinzip
festgeschrieben ist, richtet sich die Steuerpflicht nicht nach dem
Ort des Trades, sondern nach dem Sitzland der Handelspartner." Das
Argument, Finanzgeschäfte könnten sich an Börsenplätze verlagern, an
denen keine Steuer gezahlt werden muss, sei damit "hinfällig
geworden".
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