(ots) - Der Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche
Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ) wurde gegründet, um
die Verbreiterung von Lösungen der betrieblichen Altersversorgung und
von Arbeitszeit- bzw. Zeitwertkontenmodellen in der Bundesrepublik
Deutschland aus rechts- und unternehmensberatender Sicht zu fördern.
Hierzu gehört auch, betriebswirtschaftlich sinnvolle Lösungsmodelle
der betrieblichen Altersversorgung und von Maßnahmen der flexiblen
Arbeitszeitgestaltung aus Sicht der Rechts- und Unternehmensberatung
zu fokussieren, ohne dass Finanzproduktorientierungen in den
Vordergrund gerückt werden. Darüber hinaus wirkt der Verein mit bei
der sozialpolitischen, arbeits-, insolvenz-, sozial-, steuer- und
bilanzrechtlichen, versicherungsmathematischen,
betriebswirtschaftlichen sowie der anlage- und
versicherungsrechtlichen Ausgestaltung von Umsetzungen der
betrieblichen Altersversorgung und von Arbeitszeit- bzw.
Zeitwertkontenmodellen.
Vor diesem Hintergrund ist der "Dialog pro Betriebsrente -
Neujustierung der Altersversorgung in Deutschland" sehr zu begrüßen.
Aufgrund bereits standardisierter und normierter Rahmenbedingungen
seitens des Gesetzgebers ist der Grundstein für eine flächendeckende,
ergänzende betriebliche Altersversorgung der Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer in Deutschland bereits ausreichend gelegt.
Zu bemängeln sind lediglich - auch nach Auffassung vieler
Verbraucherorganisationen - die sehr kostenbelasteten
Altersvorsorgeprodukte im Bereich der betrieblichen Altersversorgung.
Eine Kostensenkung wird nicht alleine dadurch erreicht, dass dem
Mittelstand über große Kollektive ein wirtschaftlicherer Zugang zur
Betriebsrente ermöglicht wird. Ein flächendeckendes
Betriebsrentenangebot für die meisten Bürgerinnen und Bürger kann nur
durch renditestarke Produktlösungen ohne hohe Kostenbelastung
erreicht werden.
Auch wenn im Rahmen der Betriebsrentenberatung eine
standardisierte Vorgehensweise möglich ist, ist eine strikte
Kompetenzverteilung der Beratungsaufgaben zu wahren. Diese wird
dadurch erreicht, dass die Erbringung der erforderlichen
Dienstleistungen über ein professionelles Netzwerk zu erfolgen hat,
in dem die unterschiedlichen Aufgabenstellungen den unterschiedlichen
Know-how-Trägern zugewiesen werden. Die Übernahme der Rechtsberatung
hat dabei durch einen befugten Rechtsberater zu erfolgen, die der
Steuerberatung durch den jeweiligen steuerlichen Berater und die
Finanzierungs- und Absicherungsfragen sollten durch einen erfahrenen
und spezialisierten Finanzdienstleister geklärt werden. Nur auf
diesem Wege kann dem umfassenden Verbraucherschutzgedanken des
Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) hinreichend Rechnung getragen
werden.
Vor diesem Hintergrund lädt der BRBZ zur 2. BRBZ Makler-Konferenz
2011 - Aufklärung zur rechtssicheren bAV-Beratung für
Finanzdienstleister und Makler ein.
Weitere Informationen: www.brbz-konferenz.de
Pressekontakt:
Detlef Lülsdorf,Pressesprecher
Tel. 0221 168 00 61 - 0 - dl(at)brbz.de - www.brbz.de