(ots) - Die kommunalen Spitzenverbände und der Verband
kommunaler Unternehmen (VKU) halten die Korrekturen der
Bundesregierung und der Regierungsfraktionen zum
Kreislaufwirtschaftsgesetz, über das der Bundestag am morgigen
Freitag entscheiden wird, für einen Fortschritt gegenüber den
ursprünglichen Gesetzesplänen: "Nach langen Verhandlungen sind die
Bundesregierung und die sie tragenden Fraktionen den Kommunen
entgegenkommen. Den geänderten Gesetzentwurf können wir mittragen,
auch wenn er in wesentlichen Punkten hinter unseren Forderungen
zurückbleibt", betonten heute die Präsidenten des Deutschen
Städtetages, des Deutschen Landkreistages und des Deutschen Städte-
und Gemeindebundes, Oberbürgermeister Christian Ude (München),
Landrat Hans Jörg Duppré (Landkreis Südwestpfalz), Bürgermeister
Roland Schäfer (Bergkamen) sowie des VKU, Oberbürgermeister Stephan
Weil (Hannover).
Die Regierung hatte lange an Plänen für eine starke
Liberalisierung der Abfallwirtschaft festgehalten. Der ursprüngliche
Gesetzentwurf sah vor, dass private Entsorger im Rahmen einer so
genannten gewerblichen Sammlung die Wertstoffe aus den
Haushaltsabfällen bei den Bürgern hätten abholen können, während die
teure Restmüllentsorgung an den Kommunen hängen geblieben wäre - auch
wenn dies Gebührenerhöhungen zur Folge gehabt hätte. Darauf hatten
die Kommunen und ihre Verbände immer wieder hingewiesen.
Bei diesen Regelungen ist der Bund den Kommunen nun
entgegenkommen. Eine starke Rolle der kommunalen Abfallwirtschaft
wird gewahrt. Es müssen eine Reihe von Hürden genommen werden, bevor
gewerbliche Sammlungen zum Zuge kommen können. Zum Beispiel darf die
Gebührenstabilität nicht gefährdet werden. Andernfalls können die
rechtlich zuständigen Kommunen gewerbliche Sammlungen untersagen.
Gleiches gilt, wenn durch die gewerbliche Sammlung Abfälle erfasst
werden, für die der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger oder der
von ihm beauftragte Dritte eine haushaltsnahe oder sonstige
hochwertige getrennte Erfassung und Verwertung der Abfälle
sicherstellt.
"Die Bundesregierung und die Regierungsfraktionen sind mit den
Korrekturen am Gesetzentwurf einen Schritt in die richtige Richtung
gegangen. Wir haben in den vergangenen Monaten immer wieder vor dem
Rosinenpicken privater Firmen zu Lasten der öffentlich-rechtlichen
Entsorger und letztlich der gebührenzahlenden Bürger gewarnt. Dieses
Rosinenpicken wird jetzt deutlich erschwert", so die Präsidenten.
Denn private Entsorger dürften sich nicht wirtschaftlich lukrative
Stoffe zur Wiederverwertung heraussuchen können und den Kommunen den
wertlosen Restmüll überlassen, den diese dann auf Kosten der
Gebührenzahler zu beseitigen haben.
Die Verbände bleiben bei ihrer Auffassung, dass das Europarecht
keine Liberalisierung der Abfallwirtschaft erfordert. Die
Bundesregierung begründet die geplanten Änderungen zur gewerblichen
Sammlung mit europarechtlichen Vorgaben. Im Ãœbrigen wolle man die
Gesetzesnovelle aber nun im Sinne einer bürgerfreundlichen und
nachhaltigen Abfall-wirtschaft konstruktiv weiter begleiten,
erklärten Ude, Duppré, Schäfer und Weil.
Nach Auffassung der kommunalen Spitzenverbände und des VKU muss
sichergestellt werden, dass die derzeit bestehenden hochwertigen, den
lokalen Verhältnissen angepassten Bringsysteme zur Abfallentsorgung -
zum Beispiel Wertstoffhöfe - uneingeschränkt erhalten bleiben können.
"Wir erwarten außerdem, dass die Aussage des Bundesfinanzministeriums
eingehalten und durch die Gesetzesnovelle die Befreiung der kommunal
verantworteten Entsorgungstätigkeit von der Umsatzsteuer nicht
tangiert wird", so die Präsidenten.
Für die Weiterentwicklung der Verpackungsentsorgung im Frühjahr
2012, bei der es um die Ausgestaltung eines
Wertstofferfassungssystems gehen wird, stellten sie fest. "Hierbei
muss klar sein, dass die Entscheidungshoheit über die Art und Weise
der Wertstofferfassung bei den Kommunen liegen muss und die Erlöse
den Bürgern zu Gute kommen."
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Deutscher Städte- und Gemeindebund: Franz Reinhard Habbel,
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