(firmenpresse) - Bei einer Vielzahl von Medienfonds hat zwar die Finanzverwaltung – zumindest teilweise – eingelenkt und aktiviert die Schlusszahlung nicht mehr im Beitrittsjahr.
Dennoch drohen bei gezeichneten Medienfonds nach wie vor steuerliche Probleme, besteht weiterhin die Gefahr der Aberkennung von Steuervorteilen.
So verbreitet die Initiatorin „Hannover Leasing“ aufgrund des vor dem Finanzgericht München gewonnenen Rechtsstreits zwar Optimismus, was indes die Brisanz einer nach wie vor möglichen Aberkennung der steuerlichen Vorteile nicht minimiert.
„Mögliche Steuernachzahlung sowie Nachzahlungszinsen in erheblichen Umfang sind nach wie vor nicht vom Tisch, bestehen weiter offene Fragen, die durch die Finanzbehörde sowohl in den KGAL-Medienfonds als auch in den von der Hannover Leasing initiierten Medienfondsgesellschaften problematisiert“ werden, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V., welche gleichzeitig auf die absolute 10-jährige Verjährung, die erstmals zum 31.12.2011 zu greifen beginnt, hinweist.
Diese Frist gilt zusätzlich zu der bisher schon bestehenden, zwar nur dreijährigen, dafür aber kenntnisabhängigen Verjährung, was bedeutet, dass in allen sogenannten Altfällen, also bei Beteiligungen, die vor dem 01.01.2002 gezeichnet wurden, der Anleger seine Ansprüche verliert, und zwar auch dann, wenn er sie noch nicht kennt.
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. weist demzufolge gerade bei Medienfondsbeteiligungen auf die grundsätzliche Gefahr hin, dass das von den Anlegern eingezahlte Geld auch weg sein kann, darüber hinaus sogar die Gefahr besteht, dass die Anleger nochmals Geld einzahlen oder zurückzahlen müssen.
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. bietet jedem betroffenen Anleger eine grundsätzlich kostenfreie Erstbewertung möglicher Ersatzansprüche gegen die Verantwortlichen, für diese Prüfung ein Fragebogen zu „Filmfonds“ zur Verfügung steht.
Dieser Fragebogen ist zu beziehen unter www.schutzverein.org oder Sie schreiben uns unter info(at)schutzverein.org.
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. sieht seinen Zweck in der Hilfe für Bankkunden, die sich bei verschiedenen Banken verschuldet haben, ohne dass sie dieses überhaupt sofort realisiert haben. So unterstützt unser Verein alle Kapitalanleger, die Fragen zu ihrer fremdfinanzierten Anlage haben.
Demgemäß hat es sich der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. zur Aufgabe gemacht, geschädigten Kapitalanlegern zur Seite zu stehen, um ihnen Wege aus der Schuldenfalle zu bieten und Möglichkeiten aufzuzeigen, ihr eingesetztes Kapital zu retten. Hierbei dient der Verein insbesondere als Informationsportal für geschädigte Kapitalanleger, wobei wir uns als unabhängiges Sprachrohr der Anleger verstehen und deren Interessen vertreten.
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