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Bildungsgutscheine: Auf Zertifizierung der Kurse achten / TÜV Rheinland: Kostenlose Weiterbildung mit Bildungsgutschein möglich / Ab 2012 Zertifizierungspflicht für alle Vermittler

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(ots) - Zusatzqualifikationen, Umschulung oder Weiterbildung:
heutzutage für viele Menschen ein unverzichtbarer Teil ihres
Arbeitslebens. In fast jeder Berufssparte kann man sich zusätzlich
qualifizieren. Erkennt die Bundesagentur für Arbeit bei Interessenten
einen Fortbildungsbedarf, stellt sie einen Bildungsgutschein aus.
Damit sind die Kosten für eine Weiterbildungsmaßnahme komplett
abgedeckt. "Dieser ist aber ausschließlich bei zertifizierten
Bildungsträgern und auch nur für bestimmte Kurse einlösbar", weiß
Klaus Frenkel, Experte für die Zertifizierung von
Weiterbildungsträgern bei TÜV Rheinland. Nicht-zertifizierte Kurse
lehnt die Bundesagentur für Arbeit ab. Der Bildungsgutschein-Inhaber
muss sich dann überlegen, ob er die Kosten selbst tragen möchte oder
sich für ein zertifiziertes Angebot entscheidet.

Die Bundesagentur für Arbeit akzeptiert nur Bildungsträger, die
ein Zertifikat gemäß der "Anerkennungs- und Zulassungsverordnung
Weiterbildung" (AZWV) vorweisen können. Dies besagt: Eine unabhängige
Prüfstelle (fachkundige Stelle) wie beispielsweise TÜV Rheinland hat
die Maßnahme geprüft und entsprechend ausgezeichnet. Die
Leistungskriterien: fachlich und pädagogisch ausgebildetes Personal,
anerkannte und arbeitsmarktrelevante Bildungsmaßnahmen, ausreichend
große Schulungsräume und ein geeignetes Qualitätsmanagementsystem.
"Inhaber eines Bildungsgutscheins sollten darauf achten, dass sowohl
der Träger als auch ihr favorisierter Kurs zertifiziert sind",
erklärt Klaus Frenkel. "Denn selbst wenn ein Anbieter
AZWV-zertifiziert ist, muss er jede Maßnahme noch einmal einzeln
zulassen." Über die Startseite der Bundesagentur für Arbeit gelangen
Interessenten zum "Kursnet", das einen Überblick über alle
anerkannten Kurse bietet. Das Erkennungsmerkmal: Sie müssen in ihrer
Beschreibung den Zusatz "Förderung mit Bildungsgutschein" aufweisen.





Für 2012 ist eine umfassende Novellierung des Sozialgesetzbuchs
und der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung geplant. Dann sollen
auch Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung von
Arbeitslosen zulassungspflichtig werden. Das bedeutet: Wer gewerblich
Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine bearbeitet, muss sich von
einem unabhängigen Prüfdienstleister als Bildungsträger zertifizieren
lassen. In speziellen Veranstaltungen informiert TÃœV Rheinland
detailliert über aktuelle und zukünftige gesetzliche Anforderungen an
Weiterbildungsträger.



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Jörg Meyer zu Altenschildesche, Presse, Tel.: 0221/806-2255
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Datum: 28.10.2011 - 10:00 Uhr
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