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NABU: Neues Kreislaufwirtschaftsgesetz verstößt gegen europäisches Recht -
Tschimpke: Angebliche Reform schwächt Recycling und untergräbt Umweltschutz

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(ots) - Berlin - "Das Kreislaufwirtschaftsgesetz wird die
Ressourceneffizienz und Rohstoffsicherung in Deutschland nur minimal
erhöhen. Es werden weder die Recyclingziele für Siedlungsabfälle auf
80 Prozent heraufgesetzt, noch setzt es die von der Europäischen
Union vorgegebene fünfstufige Abfallhierarchie korrekt um. Die
Europäische Kommission hat bereits mitgeteilt, dass die damit
verbundene Schwächung der Wiederverwendung und des Recyclings nicht
dem europäischen Recht entspricht. Wir rechnen deshalb mit einem
Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland", kommentierte
NABU-Präsident Olaf Tschimpke die heutige Verabschiedung des
Kreislaufwirtschaftsgesetzes.

Damit münden die dreijährigen Verhandlungen in einen seichten
Kompromiss, der den Konflikt der öffentlichen und privaten
Abfallwirtschaftsunternehmen befrieden will, aber beim Umweltschutz
nicht einen Schritt weiter kommt.

"Der Politik bleiben jetzt zwei Notausgänge: Entweder über den
Bundesrat noch Nachbesserungen für mehr Umweltschutz einzureichen,
oder im nächsten Jahr feste Regelungen für alle Abfallarten auf den
Weg zu bringen. Insbesondere gibt es bislang keinerlei Vorgaben für
die mehr als 50 Millionen Tonnen deutscher Industrieabfälle. So
verpasst es die Regierungskoalition, die dringend notwendige
Kreislaufführung von den Rohstoffen der Zukunft einzuleiten", so
Tschimpke.

Ausführliche Informationen und die Stellungnahme unter
www.NABU.de/kreislaufwirtschaft



Pressekontakt:
Dr. Benjamin Bongardt, NABU-Experte für Recycling und Ressourcen,
Tel.: 030-284984-1610, Mobil: 0172-9235479




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Datum: 28.10.2011 - 10:52 Uhr
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