(ots) - Der Deutsche Bundestag hat heute in 2./3. Lesung
das Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts
beschlossen. Dazu erklären der umweltpolitische Sprecher, Dr. Max
Lehmer, und der kommunalpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im
Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
"Die Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts ist ein
großer Erfolg der christlich-liberalen Koalition, von dem Umwelt,
Verbraucher, Kommunen und private Entsorger profitieren werden. Durch
die Gesetzesänderungen fördern wir nachhaltig die Vermeidung von
Abfällen und das Recycling. Wir legen damit die Grundlage für eine
durchgreifende Verbesserung von Ressourcenmanagement und
Ressourceneffizienz. So haben wir zum Beispiel die Möglichkeit
geschaffen, künftig durch Rechtsverordnung die Kaskadennutzung zu
regeln. Dadurch wird eine möglichst effektive und nachhaltige
Verwertung von Abfällen sichergestellt", sagte Dr. Max Lehmer.
Stephan Mayer betonte, dass im parlamentarischen Verfahren
zentrale Anliegen der CSU-Landesgruppe zur Stärkung der kommunalen
Abfallwirtschaft durchgesetzt werden konnten. "Die in Bayern
bestehenden Wertstoffhöfe können bestehen bleiben, wenn sie in
vergleichbarer Qualität wie eine Wertstofftonne Abfälle aufnehmen.
Auch ist ein fairer Ausgleich zwischen der privaten und kommunalen
Entsorgungszuständigkeit getroffen worden. Die Organisations- und
Planungshoheit der Kommunen wird dadurch gestärkt."
Dr. Max Lehmer ergänzte, dass gemeinnützige Sammlungen zu
karitativen Zwecken auch in Zukunft weiter durchgeführt werden
könnten. "Eine entsprechende Rechtsgrundlage ist ebenfalls im
parlamentarischen Verfahren noch einmal überarbeitet worden."
Beide stellten heraus, dass "nur ein fairer Interessenausgleich
zwischen kommunalen und privaten Entsorgern zu einer nachhaltigen
Zusammenarbeit zugunsten von Verbraucher- und Umweltbelangen führt."
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