(ots) - Die Bundesagentur für Arbeit (BA) verarbeitet
monatlich mehr als 18 Millionen Zahlungsvorgänge. Hierbei entstehen
bei Zahlungsrückständen ca. 250.000 Mahnungen monatlich. Leider kommt
es zur Zeit in erhöhtem Maße zu Mahnschreiben, die auch in
unbegründeten Fällen versandt werden.
Hintergrund dafür ist, dass die BA ihre Buchhaltung in diesem Jahr
auf eine neue Software umgestellt hat. Die vorhergehenden Systeme
waren veraltet. Daher wurde eine Umstellung unumgänglich. Durch die
neue Software müssen die Kunden bei Rückzahlungen von Forderungen an
die Jobcenter oder Arbeitsagenturen nun einen anderen
Verwendungszweck angeben, was trotz schriftlicher Hinweise zu Fehlern
führt. Die Zahlungen können ohne den im Vorfeld bekanntgegebenen
Verwendungszweck nicht sofort elektronisch richtig zugeordnet gebucht
werden. Die Gutschrift der Zahlung und das Mahnschreiben
überschneiden sich, was zu ungerechtfertigten Mahnungen führt. Diese
enthalten jedoch einen Hinweis darauf, dass diese als gegenstandslos
betrachtet werden kann, wenn die Zahlung bereits geleistet wurde. An
der Bearbeitung der Fehler wird unter Hochdruck gearbeitet. Da manche
aber nur per Hand bereinigt werden können, braucht die Lösung des
Problems noch Zeit. Die BA bittet hierfür um Verständnis.
Betroffene Kunden möchten sich bei Fragen zu Mahnschreiben
telefonisch an die Servicenummer 0180/1003090 wenden.
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.
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