(ots) - Der Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche
Altersversorgung (bAV) und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ) veranstaltet am
04.11.2011 in Köln und am 11.11.2011 in München jeweils die 2.
BRBZ-Makler-Konferenz mit der Überschrift: "Aufklärung zur
rechtssicheren bAV-Beratung für Finanzdienstleister und Makler".
Leitern von HR-Abteilungen, Betriebsräten, Steuerberatern,
Finanzdienstleistern und Unternehmensberatern wird u. a. hierbei die
Möglichkeit offeriert, wie man erstmals Rechtssicherheit in Bezug auf
seine Betriebsrentner-Verwaltung erlangen kann. Der Deutsche bAV
Service unterstützt diese Veranstaltungen als Medienpartner.
Für Personalverantwortliche in den HR-Abteilungen ist es
unabdingbar sich dezidiert mit den rechtlichen Hintergründen von
Betriebsrentenversprechen und deren IT-Verwaltung
auseinanderzusetzen. Rechtssichere IT-Verwaltung muss heutzutage mehr
denn je die Verantwortlichen in den Personalabteilungen vor
Haftungszugriffen schützen. Jedoch sieht die Realität deutlich anders
aus: Gemäß der Erfahrungen des BRBZ und seiner Mitglieder hält die
IT-Verwaltung in den wenigsten Unternehmen Compliance-Anforderungen
stand. Außerdem war dem BRBZ bisher kein System bekannt, welches noch
dazu den Unternehmen eine rechtssichere Verwaltung ihrer heutigen und
zukünftigen Betriebsrentner verspricht.
Mit dem "Deutschen bAV Service" (www.deutscher-bav-service.de) ist
dies anders geworden. Grundlage der Onlinelösung "Deutschen bAV
Service" ist seine selbst entwickelte und IT-basierte
Verwaltungsplattform "DbAV-Service". Hierdurch wird eine der
Königsdisziplinen der betrieblichen Altersversorgung und von
Zeitwertkontenlösungen erfüllt: Automatisierte und juristisch
geprüfte Verwaltung von Versorgungswerken für alle
Unternehmensgrößen. Ob Vertragsverwaltung, laufende Verwaltung,
Unverfallbarkeitsberechnungen, Abbildung von
Versorgungswerksgestaltungen - die "DbAV-Service" garantiert eine
allumfassende Administration mit integriertem Datenaustausch und ggf.
notwendiger Schnittstellenanbindung. Der Vergangenheit angehören
werden daher z. B.: Probleme bei der Datenübermittlung zur
Rückstellungsberechnung von Pensionsverpflichtungen zum
Bilanzstichtag, fehlerhafte Aufzeichnung von entsprechenden
Personenbeständen und lange Beantwortungszeiten von
Informationsanfragen.
Es ist eine Tatsache, dass die Einrichtung von Verträgen zur
betrieblichen Altersversorgung ausschließlich in die Hände von
qualifizierten und befugten Rechts- und Steuerberatern gehört, um
Haftungsgefahren aus dem Weg zu gehen. Der Deutsche bAV Service
koordiniert vor diesem Hintergrund eine umfassende
Haftungsauslagerung für Arbeitgeber.
Unter anderem hierzu lädt der BRBZ zur 2. BRBZ Makler-Konferenz
2011 - Aufklärung zur rechtssicheren bAV-Beratung für
Finanzdienstleister und Makler ein.
Weitere Informationen sowie die Anmeldeunterlagen zur
Veranstaltung sind erhältlich unter www.brbz-konferenz.de.
Pressekontakt:
Deutscher bAV Service c/o Kenston Services GmbH
Ansprechpartnerin: Ann Pöhler
Telefon 0221 716 176 - 0