(firmenpresse) - München, den 28.10.2011 – Zwei Urteile des Landgerichts Stuttgart lassen Anleger hoffen. Sie hatten in die so genannte SpaRenta-Kombi-Rente investiert und könnten jetzt den entstandenen Schaden ersetzt bekommen. Das Konzept der Initiatorin SparRenta GmbH sah ein Darlehen bei der HSH Nordbank oder der Helaba (Hessisch Thüringische Landesbank) vor, mit welchem eine Einmalzahlung in einen Rentenversicherungsvertrag bei der Generali Lebensversicherung AG finanziert wurde. Aus diesem sollten durch regelmäßige Auszahlungen die Zinsen des Darlehns bedient werden. Gleichzeitig wurde ein Investmentdepot abgeschlossen, dass die Tilgung des Darlehens übernehmen sollte.
Laut KAP Rechtsanwälte, eine auf Anlegerschutz und Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei in München, handelt es sich bei den Urteilen des LG Stuttgart um wesentliche Entscheidungen für SpaRenta Anleger. Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Anja Appelt sieht eine bedeutende erste Weichenstellung zu Gunsten der von ihr vertretenen geschädigten Anleger des SpaRenta Modells. “Viele Anleger leiden unter der Darlehensverpflichtung bei der HSH Nordbank oder der Helaba. Sie haben durch den abgeschlossenen Fremdwährungskredit in Schweizer Franken und die oft massiven Einstürze des Investmentfonds einen erheblichen Schaden erlitten. Die Urteile geben Geschädigten eine Chance, aus der Anlage doch noch schadlos auszusteigen” macht Rechtsanwältin Anja Appelt weiter deutlich.
Das Landgericht Stuttgart hat in den von der Kanzlei Witt erstrittenen Urteilen festgestellt, dass es sich bei der SpaRenta, mit einem Investmentfonds zur Tilgung und angesetzter Rendite von 8,5%, grundsätzlich um eine überaus riskante Anlage handelt, die zur Altersvorsorge absolut ungeeignet ist. Dies hätten – so das Landgericht in seinem Urteil – die Beteiligten SpaRenta GmbH & Co. KG und Generali Lebensversicherung AG erkennen können. Gleiches gilt auch für die finanzierenden Banken.
Geschädigte Anleger haben damit die Möglichkeit, ihren Schaden geltend zu machen. Nach den sorgfältig begründeten Urteilen des LG Stuttgart sind die Anleger so zu stellen, als hätten sie die SpaRenta Anlage nie abgeschlossen. Das bedeutet, dass die Anleger von der Generali AG und der SpaRenta GmbH & Co. KG verlangen können, sie von weiteren Zahlungsverpflichtungen, wie dem Darlehen, frei zu stellen und sogar darüber hinaus noch die gezahlten Eigenmittel und gegebenenfalls den entgangenen Gewinn, den eine alternative Investition gebracht hätte, ersetzt erhalten.
"Für Geschädigte der SpaRenta GmbH besteht nun die Chance, an den positiven Wirkungen dieser Urteile teilzuhaben. Allerdings sollte hier nicht allzu lange abgewartet werden, da eine Verjährung der Ansprüche aus SpaRenta-Verträgen, die vor 2001 abgeschlossen wurden, zum Ende des Jahres 2011 eintritt" stellt Appelt klar. KAP Rechtsanwälte empfehlen Geschädigten, sich in jedem Fall den Rat eines hierauf spezialisierten Rechtsanwalts zu suchen.