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VKU zur Festlegung des Eigenkapitalzinses der Bundesnetzagentur / Anreize für Netzinvestitionen hätten attraktiver sein können

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(ots) - Die Bundesnetzagentur (BNetzA) gab heute bekannt,
dass der Eigenkapitalzins für Neuinvestitionen in die Energienetze in
der nächsten Regulierungsperiode 9,05 Prozent beträgt. "Der
ermittelte Zinssatz ist ein Schritt in die richtige Richtung. Gerade
für deutsche Energienetze ist ein hinreichender Anreiz
ausschlaggebend, da wir in naher Zukunft signifikante Investitionen
finanzieren müssen", so Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des
Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU). Allerdings wäre ein
deutlicher höherer Zinssatz aus VKU-Sicht angemessen gewesen.

Das besagt auch ein Kurzgutachten, das die Unternehmensberatung
KEMA Consulting (Bonn) für den VKU erarbeitet hatte. Auf Grundlage
des Gutachtens hatte der VKU einen Eigenkapitalzins von 11,58 Prozent
gefordert, damit die Verteilnetzbetreiber auch zukünftig in ihre
Netze investieren können. "Die BNetzA hätte ein Investment in die
Netze noch attraktiver machen können", so Reck.

"Die Verteilnetze sind der Schlüssel für das Gelingen der
Energiewende. Auch deswegen ist der Zinssatz unseres Erachtens zu
gering", informiert Reck. "Wir fordern bei der anstehenden Novelle
der Anreizregulierung endlich auch für Verteilnetzbetreiber den
Zeitverzug bei der Kostenanerkennung zu beseitigen. Dadurch wird die
reale Eigenkapitalverzinsung hier noch immer deutlich gemindert."
Aktuell werden über 80 Prozent der erneuerbaren Energien auf der
Verteilnetzebene eingespeist. Und schon jetzt existiert auf dieser
Netzebene nach VKU-Angaben ein Modernisierungsbedarf von 25
Milliarden bis 2030.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie,
Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit 236.000 Beschäftigten
wurden 2009 Umsatzerlöse von rund 94 Milliarden Euro erwirtschaftet




und etwa 8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen
haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 54,2 Prozent in der
Strom-, 67,7 Prozent in der Erdgas-, 76,3 Prozent in der
Trinkwasser-, 58,2 Prozent in der Wärmeversorgung und 12,8 Prozent in
der Abwasserentsorgung.



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Datum: 02.11.2011 - 15:24 Uhr
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