(ots) - Der aktuelle Ratgeber-Tipp des Deutschen bAV Service:
Worauf sollten Arbeitgeber achten, wenn ein neuer Mitarbeiter seine
bestehende Direktversicherung weiterführen möchte?
Eine der gängigsten Formen der betrieblichen Altersversorgung
(bAV) ist die sog. Gehalts- oder Barlohnumwandlung. Hierbei
verzichten Arbeitnehmer auf Teile ihres Brutto-Arbeitslohns und
investieren diese über ihren Arbeitgeber in eine Renten- oder
Lebensversicherung. Die Vorteile derartiger arbeitnehmerfinanzierter
Firmen- oder Betriebsrenten sind vielfältig. Unter anderem "spart"
der Arbeitnehmer neben der Einkommensteuer für diesen Gehaltsteil in
aller Regel auch die Sozialversicherungsbeiträge zur gesetzlichen
Kranken- und Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung.
Nachteil: seine Anwartschaften in diesen Bereichen sinken
entsprechend.
Gerade bei Neueinstellungen steht der Arbeitgeber bzw. die
Personalabteilung jedoch regelmäßig vor der Frage, ob oder wie ein
bereits bestehender Direktversicherungsvertrag weitergeführt werden
sollte: per Vertragsübernahme oder durch die Übertragung des
Vertragswertes auf einen neuen Altersvorsorgevertrag.
Die Entscheidung des Arbeitgebers sollte hier sehr wohl überlegt
sein. Denn häufig bringen neue Mitarbeiter entweder Verträge nach
alten steuerlichen Rahmenbedingungen mit oder deren Verträge haben
deutlich höhere garantierte Verzinsungen als optionale Neuverträge.
Arbeitgeber und deren Personalverantwortliche tun somit - auch vor
dem Hintergrund der einschlägigen "arbeitsrechtlichen
Fürsorgepflicht" - gut daran, sich eingehend über die rechtssicheren
Rahmenbedingungen einer solchen Entscheidung beraten zu lassen.
Die Personalverantwortlichen sind daher nachhaltig angehalten,
wenn sie sich bei der Einrichtung, Erstellung und Überprüfung von
Verträgen zur betrieblichen Altersversorgung professionellen Rat
einholen, um die entsprechenden Haftungsgefahren einer Falschberatung
abwälzen können. Die Beratung zu Fragen der betrieblichen
Altersversorgung gehört dementsprechend ausschließlich in die Hände
eines professionellen Expertennetzwerkes von Rechtsanwälten,
Steuerberatern und gerichtlich zugelassenen Rentenberatern. Der
Deutsche bAV Service ( www.deutscher-bav-service ) koordiniert vor
diesem Hintergrund eine umfassende rechtssichere Beratung für
Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Betriebsräte und Berater und garantiert
den genannten Gruppen einhergehend hohe Kompetenz, Professionalität
und standardisierte Abläufe.
Pressekontakt:
Deutscher bAV Service c/o Kenston Services GmbH
Siegburger Straße 126 - 50679 Köln
Telefon 0221 716 176 - 0 - Telefax 0221 716 176 - 50
info(at)dbav-service.de - www.deutscher-bav-service.de
Ansprechpartnerin: Ann Pöhler, Pressereferentin »Deutscher bAV
Service«