(ots) - Heute hat der Bundesrat dem Entwurf der
Bundesregierung zur Aktualisierung der 24 Jahre alten Gebührenordnung
für Zahnärzte (GOZ) zugestimmt. In der Novelle wurden einige
Ergänzungsvorschläge der Ländervertreter aufgenommen. Jetzt ist es
Sache der Bundesregierung, die Verordnung unter Einbeziehung der
Ergänzungswünsche des Bundesrates zu erlassen.
"Die Bundesregierung hat in der ersten Novellierung seit mehr als
zwei Jahrzehnten die Chance vertan, die Gebührenordnung an den
derzeitigen wissenschaftlichen Stand der Zahnheilkunde anzupassen",
so der Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Dr. Peter Engel.
"Diese Gebührenordnung wird den neuen Herausforderungen nicht
gerecht." Seit 1988 wurde der Punktwert - trotz immenser
Kostensteigerungen - nicht erhöht. Noch nicht einmal die von der BZÄK
- als Minimalkompromiss - geforderte Anpassung des GOZ-Punktwertes an
den Punktwert der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) wurde ernsthaft
erwogen.
Auch der Bundesrat hat die ihm gebotene Möglichkeit zur
Nachbesserung leider nicht genutzt. Im Gegenteil fordert die
Länderkammer die Bundesregierung auf, die Auswirkungen der
Neustrukturierung und Bewertung der Leistungen zu prüfen und sie in
2015 über das Ergebnis zu unterrichten.
Eine staatlich verordnete zahnärztliche Gebührenordnung hat in
erster Linie die Funktion, den berechtigten Interessen der Patienten
und Zahnärzte zu entsprechen. "Durch diese Novellierung hat die neue
GOZ jedoch maßgeblich die Funktion, die Ausgabenentwicklungen bei den
Kostenträgern zu steuern. Das ist weder im Sinn der Patienten noch
der Zahnärzte und erschwert moderne Zahnheilkunde", so Dr. Engel.
Trotz aller berechtigter Kritik muss es im Berufsstand jetzt darum
gehen, die Zahnärzteschaft auf den adäquaten Umgang mit der
Gebührenordnung vorzubereiten. "Es ist unabdingbar", so Dr. Engel
weiter, "dass die tatsächliche Kostenentwicklung in den Praxen
maßgeblich bei der Auslegung des tatsächlichen Honorarzuwachses
Berücksichtigung findet. Anderenfalls würde die
betriebswirtschaftliche Basis der betroffenen Praxen gefährdet."
Hintergrund
Die bis heute noch gültige, seit etwa zweieinhalb Jahrzehnten
nicht aktualisierte GOZ, hinkt den wissenschaftlichen Entwicklungen
bei den zahnmedizinischen Leistungen hinterher. Sie regelt sowohl
Behandlung und Abrechnung für Privatpatienten, als auch den
steigenden Anteil an Behandlungen, die von den gesetzlichen
Krankenkassen nicht übernommen werden. Seit Jahren forderte die
deutsche Zahnärzteschaft, die GOZ dem heutigen Standard anzupassen,
um den Patienten eine qualitativ hochwertige Zahnmedizin dauerhaft
anbieten zu können.
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