(ots) - Zur 2. BRBZ-Makler-Konferenz des Bundesverbandes der
Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten
e.V. (BRBZ) sind am Freitag der vergangenen Woche wieder zahlreiche
Fachbesucher nach Köln gekommen, um sich über eine rechtssichere
Beratung in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) zu informieren.
Die zentrale Botschaft des Präsidenten des Deutschen Juristentages
und Hauptredners der Veranstaltung, Herr Prof. Dr. Martin Henssler,
lautete: »Die Beratung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung
befindet sich im Umbruch. Nach heutiger Prognose wird sich die
Möglichkeit einer gleichzeitigen Registrierung von Maklern als
Rentenberater nicht dauerhaft durchsetzen, um das Problem der
unerlaubten Rechtsberatung im Rahmen der bAV zu umgehen. In diesem
Zusammenhang ist auch die Beschäftigung anwaltlicher
Erfüllungsgehilfen als Subunternehmer nicht ausreichend. Die
sachgerechte und gesetzeskonforme Lösung liegt dementsprechend in der
Kooperation mit dazu befugten Rechtsanwälten und Rentenberatern bei
eindeutiger und rechtmäßiger Aufgabenverteilung.« Der Deutsche bAV
Service unterstützte die Konferenz als Medienpartner
(www.deutscher-bav-service.de).
Im Rahmen der Kölner Konferenz, die von Sebastian Uckermann,
Vorsitzender des BRBZ, moderiert wurde, ergaben sich u.a. folgende
Ergebnisse:
- Die umfassende rechtliche Beratung im Rahmen der bAV ist weder
durch Paragraf 34d Absatz 1 Satz 4 der Gewerbeordnung (GewO),
noch durch das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), noch durch das
Versicherungsvertragsgesetz (VVG)gedeckt.
- Die gleichzeitige Tätigkeit als Rentenberater, Rechtsberater und
Versicherungsmakler ist nicht miteinander vereinbar. Auch
juristische Personen und Gesellschaften ohne
Rechtspersönlichkeit können nicht als
Rentenberatungsgesellschaft registriert werden, wenn sie
zugleich Versicherungsvermittlung oder -vertretung anbieten
wollen.
- Die rechtliche Beratung im Rahmen der betrieblichen
Altersversorgung steht in keiner Abhängigkeit zu einem zu
vermittelnden Finanzdienstleistungsprodukt.
Im Ergebnis ist eine haftungssichere und rechtskonforme
bAV-Beratung nur möglich, wenn die rechtsberatenden Berufsgruppen
daher am Beratungsprozess beteiligt werden.
Zum identischen Hintergrund lädt der BRBZ zur 2. BRBZ
Makler-Konferenz 2011 - Aufklärung zur rechtssicheren bAV-Beratung
für Finanzdienstleister und Makler am Veranstaltungsort München ein.
Interessenten, die an der Kölner Konferenz nicht teilnehmen konnten,
erhalten somit eine weitere Möglichkeit die Hintergründe zur
rechtskonformen bAV-Beratung kennenzulernen.
Weitere Informationen sowie die Anmeldeunterlagen für die noch
begrenzten Teilnehmerplätze in Bezug auf die Veranstaltung in München
am 11.11.2011 sind erhältlich unter www.brbz-konferenz.de.
Pressekontakt:
Deutscher bAV Service
Telefon 0221 716 176 - 0
Ansprechpartnerin: Ann Pöhler