(ots) - Viele Studierende waren erleichtert, als der BFH
kürzlich in zwei Fällen den Fiskus verurteilte, Studienkosten des
Erststudiums als vorweggenommene Werbungskosten anzuerkennen.
Hoffnung keimte, dass ein Erststudium bald grundsätzlich steuerlich
abzugsfähig wäre. Doch eine Einkommensteuergesetz-Änderung soll das
nun grundsätzlich ausschließen - rückwirkend bis 2004! Damit drohen
Studienkosten auch zukünftig steuerlich unberücksichtigt zu bleiben.
"Insbesondere diejenigen, die nicht mit eigenen oder familiären
finanziellen Mitteln studieren können, sondern auf Studienkredite
oder Bildungsfonds zurückgreifen, würden von einer steuerlichen
Abzugsfähigkeit profitieren, wenn sie denn endlich käme," kritisiert
Rolf C. Zipf, Vorstand des Bildungsfonds-Pioniers CareerConcept.
"Dabei hilft ein Sonderausgabenabzug natürlich überhaupt nicht - denn
der hilft ja nur denjenigen, die schon während des Studiums über hohe
Einkünfte verfügen. Und das sind gerade nicht die Studierenden, die
Studienkredite oder Bildungsfonds nutzen."
CareerConcept fordert, dass Studienkosten grundsätzlich voll als
Werbungskosten geltend gemacht werden könnten, auch um die soziale
Durchlässigkeit des Bildungssystems zu erhöhen. "Es erscheint
vollkommen unverständlich, warum vermögende Einfamilienhausbesitzer,
die sich eine Solaranlage aufs Dach montieren lassen, mit jährlich 13
Mrd EUR subventioniert werden, wohingegen geschätzt jährlich 1 Mrd
EUR für die steuerliche Anerkennung der Studienkosten angeblich nicht
zu finanzieren sind," so Zipf. Gerade denen, deren Eltern das Studium
nicht finanzieren können, könnte man den Weg ins Studium durch das
Steuersystem deutlich erleichtern, bedauert der Bildungsfonds-Manager
die aktuelle Situation.
CareerConcept ( www.career-concept.de ) ist der "Erfinder" von
privatfinanzierten Bildungsfonds ( www.bildungsfonds.de ) - auch
Studienfonds genannt - in Deutschland. Hierzu legen Unternehmen,
Stiftungen und Privatinvestoren Kapital in Fonds an, die ausgewählten
Studenten ihr Studium finanzieren. Nach dem erfolgreichen Berufsstart
führen die Geförderten einen Teil ihres Einkommens an die
Bildungsfonds zurück, um die Studienfinanzierung der nachfolgenden
Generation zu sichern.
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CareerConcept AG, Lindwurmstr. 109, 80337 München,
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