Das LG Mannheim hat der Apple Inc. untersagt, bestimmte Mobilgeräte in Deutschland zu vertreiben, Nach unserer Einschätzung dürften jedenfalls das iPhone, eventuell auch das iPad betroffen sein. Apple liefert sich mit verschiedenen anderen Smartphone-Herstellern weltweit heftige Auseinandersetzung. Welche Folgen hat die Entscheidung des LG Mannheim nun für den Mobilfunkmarkt?
(firmenpresse) - In seinem Urteil vom 04.11.2011 (Az. 7 O 169/11, nicht rechtskräftig) hat das LG Mannheim der Apple Inc. untersagt, mobile Geräte, die bestimmte Patente verwenden, in der Bundesrepublik Deutschland zu liefern und/oder anzubieten. Daneben hat das LG Mannheim eine grundsätzliche Schadensersatzpflicht des kalifornischen Elektronikkonzerns festgestellt. Motorola hatte zuvor wegen der Verletzung zweier Patente eine einstweilige Verfügung gegen Apple beantragt. Damit hat der Apple-Konzern im weltweit tobenden Patentrechtsstreit auf dem Mobilfunkmarkt erstmals einen Rückschlag erlitten.
Welche Folgen hat das Importverbot für Apple-Kunden in Deutschland?
Das Urteil des LG Mannheim dürfte Apple das Weihnachtsgeschäft in Deutschland allerdings vorerst nicht verhageln. Zum einen handelt es sich vorliegend um ein Versäumnisurteil. Ein solches kann ergehen, wenn eine Partei trotz Ladung nicht zum Termin der mündlichen Verhandlung erscheint. Das Gericht prüft in diesem Fall lediglich, ob der Tatsachenvortrag des Klägers in sich schlüssig ist. Ob also tatsächlich eine Patentrechtsverletzung durch mobile Apple-Geräte vorliegt, ist nicht geklärt worden. Gegen ein Versäumnisurteil kann binnen zwei Wochen Einspruch eingelegt werden. Rechtskräftig ist das Urteil derzeit also nicht, ein Import- und Vertriebsverbot besteht damit (noch) nicht. Wir rechnen fest damit, dass Apple Inc. die Entscheidung mit einem Einspruch angreift. Über die taktischen Erwägungen des Apple-Konzerns, zunächst ein Versäumnisurteil "zu kassieren", kann derzeit nur spekuliert werden.
Daneben betrifft das Urteil des LG Mannheim ausschließlich die Apple Inc. Der Vertrieb in Deutschland wird allerdings über die Apple Deutschland GmbH organisiert. Diese dürfte die betroffenen Geräte grundsätzlich weiterhin verkaufen. Fraglich ist allerdings, ob die deutsche Tochter vom Mutterkonzern weiter beliefert werden kann. Auch wird der offizielle Apple-Onlineshop von der Apple Inc. betrieben. Sollte das Verkaufsverbot tatsächlich rechtskräftig werden, wäre zumindest ein Vertrieb über diesen Webshop ausgeschlossen.
Seit einigen Monaten tobt auf dem Mobilfunkmarkt ein erbitterter Streit zwischen diversen Smartphone-Anbietern. Vor allem Apple und Samsung liefern sich weltweit Duelle vor Gericht. Neben Motorola sind daneben auch HTC und der Blackberry-Hersteller RIM involviert. Apple scheint vor allem die Konkurrenten im Auge zu haben, die auf Googles Android-Betriebssystem setzen. Möglicherweise ist dies auch der Hintergrund der aktuellen Auseinandersetzung vor dem LG Mannheim: erst kürzlich wurde bekannt, dass Google die Mobilfunksparte Motorola Mobility übernehmen will.
Wir sind auf den Fortgang des Verfahrens gespannt und halten Sie weiter auf dem Laufenden.