PresseKat - NABU: Koalitionsantrag gegen Kormorane verstößt gegen europäisches Recht - Tschimpke: Sinnloser

NABU: Koalitionsantrag gegen Kormorane verstößt gegen europäisches Recht -
Tschimpke: Sinnloser Versuch Vogel- und Fischartenschutz gegeneinander auszuspielen

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(ots) - Berlin - "Die Forderung von CDU und FDP nach einem
europaweit koordinierten Plan zur Regulierung von Kormoranen ist
ebenso sinnlos wie überflüssig", betont NABU-Präsident Olaf Tschimpke
vor der für Mittwoch geplanten Sitzung der Bundestagsausschüsse zur
Debatte um die fischfressenden Vögel und deren Einfluss auf die
Natur. Weder wachse die Zahl der Kormorane in den Himmel, noch diene
die von Hobbyanglern und Fischereiverbänden gewünschte Halbierung der
Bestände dem Fischartenschutz, erklärt Tschimpke. Zudem habe die
Europäische Kommission einen europäischen Kormoran-Managementplan
bereits als nicht zielführend und nicht verhältnismäßig abgelehnt.

"Nach europäischer wie auch deutscher Rechtslage würde die
Bundesregierung mit einem Managementplan zur umfassenden Dezimierung
der Vogelart gegen bestehende Artenschutzbestimmungen verstoßen",
kommentiert Tschimpke den jüngsten Versuch, Fischartenschutz und
Vogelschutz gegeneinander auszuspielen. Der NABU hofft, dass die
Bundestagsausschüsse den Antrag der Koalitionsparteien als
durchsichtiges Manöver erkennen, das schon rein rechtlich nicht
umgesetzt werden kann.

Gänzlich aus dem Ruder läuft nach Ansicht des NABU die im Antrag
gestellte Forderung, "auch in Schutzgebieten Eingriffe in bereits
bestehende Kolonien zu ermöglichen". Erst im März dieses Jahres hatte
der Verwaltungsgerichtshof Mannheim Anti-Kormoran-Aktionen in
Naturschutzgebieten eine deutliche Absage erteilt (Az: 5 S 644/09).

Im Internet zu finden unter www.NABU.de



Pressekontakt:
Dr. Markus Nipkow, NABU-Experte für Ornithologie und Vogelschutz,
Tel.: 030-284984-1620




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Datum: 08.11.2011 - 10:56 Uhr
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