(ots) - Die deutschen Stadtwerke unterstützen weiterhin die
im Sommer getroffene Entscheidung der Bundesregierung, das geplante
Kraftwerksinvestitionsprogramm auf kleinere und mittlere Unternehmen
zu beschränken. "Die deutschen Stadtwerke und der VKU vertreten hier
dezidiert eine andere Meinung als der Rest der Branche", sagt Dr.
Hermann Janning, Vorstandvorsitzender der Stadtwerke Duisburg und
Vizepräsident des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU). "Wer mehr
Wettbewerb will, muss kleineren Marktteilnehmern den Zugang zum
Energieerzeugungsmarkt erleichtern." Eine Mittelstandsförderung sei
auch in vielen anderen Bereichen geübte Praxis und nichts Neues.
"Wenn das nicht passiert, dann können die großen Player ihre heute
dominante Position noch durch staatliche Hilfe weiter zementieren
oder gar ausbauen. Dies entspricht nicht der Zielsetzung der
Bundesregierung, dass die Energielandschaft der Zukunft deutlich
dezentraler aussehen wird."
Nach Ansicht Jannings sei ein Investitionsprogramm bitter nötig.
"Wir brauchen den Einsatz hoch effizienter Kraftwerke auf Basis von
KWK und Gaskraftwerken für den Übergang in das Zeitalter der
erneuerbaren Energien." Mit der beschlossenen Wende hin zu mehr
dezentralen Technologien haben die Stadtwerke die Chance, den Anteil
an der Stromerzeugung deutlich zu steigern. "Das geht aber nur, wenn
entsprechende Anreize gesetzt werden", so der VKU-Vizepräsident.
Aktuell haben die kommunalen Versorger einen Anteil von 9,8 Prozent
an der Energieerzeugung, was "für einen funktionierenden Wettbewerb,
eine nachhaltig preiswerte und zukunftsfähige Energieversorgung
deutlich zu wenig ist", meint Janning. "Eine Begrenzung auf kleinere
Marktteilnehmer ist unseres Erachtens sinnvoll und hilft, ihre
Position im Wettbewerb zu stärken. Zum Vorteil für den Kunden."
Mit dem Kraftwerksinvestitionsprogramm will die Bundesregierung
den Bau hocheffizienter Kraftwerke mit bis zu 15 Prozent der
Investitionssumme bezuschussen. Nach den bisherigen Plänen soll das
Programm nur solchen Unternehmen zugute kommen, die über weniger als
fünf Prozent Marktanteil an der Energieerzeugung verfügen. Aktuell
steht das Programm noch unter dem Vorbehalt einer beihilferechtlichen
Prüfung durch die EU-Kommission.
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