(ots) - Abschaffung des Verbots "wäre gewiss nicht
hilfreich" / Reaktion auf Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt zu
Vermittlungsgebühren
Die Allianz hat sich für das geltende Verbot ausgesprochen,
Versicherungsprovisionen an Kunden weiterzugeben. "Grundsätzlich
halte ich das Verbot der Provisionsabgabe weiterhin für vorteilhaft",
sagte der Allianz-Deutschland-Chef Markus Rieß gegenüber dem
Anlegermagazin 'Börse Online' (Ausgabe 46/11, EVT 10. November). Das
Verwaltungsgericht Frankfurt hatte vor kurzem entschieden, das
bestehende Verbot sei zu unbestimmt. Es gab deshalb der Klage eines
Fonds- und Versicherungsvermittlers gegen die Finanzaufsicht BaFin
statt (Az.: 9 K 105/11.F). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Sollte das Verbot kippen, könnte das weitreichende Folge für den
Vertrieb von Policen haben. Schätzung zufolge zahlen Versicherer in
Deutschland jährlich insgesamt rund 10 Milliarden Euro an
Provisionen.
Eine Abschaffung des Abgabeverbots ist nach Ansicht Rieß'
risikoreich. "Stellen Sie sich vor, in einem Beratungsgespräch steht
nicht mehr das Produkt oder der Vorsorgebedarf des Kunden im
Vordergrund, sondern die Höhe der Provision. Das wäre gewiss nicht
hilfreich." Zwar könne ein Kunde unter Umständen Geld sparen, wenn er
einen Teil der Vermittlungsgebühren erhalte. "Die Abschlusskosten
sind aber nur ein Teil der Gesamtgleichung." Es bestehe die Gefahr,
dass der Kunde eine weniger leistungsfähige Police kaufe, nur weil
die Provision niedriger liegt. "Dann hat er vermutlich ein schlechtes
Geschäft gemacht." Rieß leitet seit gut einem Jahr das
Deutschlandgeschäft der Allianz, zu dem die Allianz
Lebensversicherung gehört.
Pressekontakt:
Martin Reim, Redaktion G+J Wirtschaftsmedien
Tel.: 0 69/15 30 97 -7 76, Fax: 0 69/15 30 97 -7 99
E-Mail: reim.martin(at)guj.de
www.boerse-online.de