(ots) - Das Landesarbeitsgericht Berlin hat am 9. November
die Klage von Frau Dewi Ratnasari (Pseudonym) wegen diplomatischer
Immunität abgewiesen. Die indonesische Hausangestellte hat ihren
ehemaligen Arbeitgeber, einen Diplomaten der Saudi-Arabischen
Botschaft, auf Zahlung von rund 70.000 Euro Lohn und Schmerzensgeld
verklagt. Das Gericht hat jedoch wegen der grundsätzlichen Bedeutung
der Rechtsfrage die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte bedauert die
Klageabweisung und fordert für Betroffene von Menschenhandel und
Arbeitsausbeutung in Diplomatenhaushalten die Eröffnung des
Rechtswegs in Deutschland. Die Arbeitgeber müssen bisher aufgrund
ihrer diplomatischen Immunität keine rechtlichen Konsequenzen
fürchten, da sie von der deutschen Gerichtsbarkeit befreit sind.
Unabhängig von der Schwere der Tat konnten die betroffenen Personen
bisher keine zivilrechtlichen Ansprüche gegen die Arbeitgeber in
Deutschland durchsetzen. Die Rechtsverfolgung in den Entsendestaaten
der Diplomaten ist oft faktisch unmöglich. Das führt häufig dazu,
dass die Betroffenen nach jahrelanger Arbeit mit leeren Händen
dastehen.
"Wir stellen die diplomatische Immunität als sinnvolles Instrument
zum Schutz der internationalen Beziehungen nicht infrage. Dennoch
sehen wir Deutschland aus menschenrechtlicher Perspektive in der
Pflicht, den Betroffenen von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung
Zugang zum Recht zu verschaffen. Sie müssen ihre Lohn und
Entschädigungsansprüche in Deutschland durchsetzen können oder
anderweitig entschädigt werden", erklärte Heike Rabe, Koordinatorin
des Projekts "Zwangsarbeit heute" des Deutschen Institut für
Menschenrechte.
Das Projekt "Zwangsarbeit heute" des Deutschen Instituts für
Menschenrechte und die Beratungsstelle gegen Menschenhandel Ban Ying
unterstützen gemeinsam dieses Musterverfahren. Frau Ratnasari wurde
nach ihrer glaubhaften Schilderung über einen Zeitraum von 19 Monaten
extrem ausgebeutet, regelmäßig körperlich misshandelt und gedemütigt.
Das Projekt "Zwangsarbeit heute":
Das Projekt "Zwangsarbeit heute - Betroffene von Menschenhandel
stärken" des Deutschen Instituts für Menschenrechte initiiert
Musterverfahren, mit denen Betroffene von Menschenhandel ihre
Ansprüche auf Lohn und Schadensersatz durchsetzen wollen.
Das Projekt wird aus Mitteln der Stiftung "Erinnerung,
Verantwortung und Zukunft" finanziert.
http://ots.de/Projekt
Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Tel.: 030 25 93 59 - 14 , Mobil: 0160 96 65 00 83
E-Mail: hildebrand(at)institut-fuer-menschenrechte.de