(ots) - Die anstehenden, besonders für die
Zahnärzteschaft wichtigen Regelungen und Verordnungen standen im
Mittelpunkt der gemeinsamen Pressekonferenz von Bundeszahnärztekammer
(BZÄK), Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) und Deutscher
Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK).
"In politischer Warteposition ist noch immer unser gemeinsames
AuB-Konzept von Standespolitik und Wissenschaft, in dem das Ziel
definiert wird, die Mundgesundheit von Pflegebedürftigen und Menschen
mit Behinderungen zu verbessern", so der Präsident der
Bundeszahnärztekammer, Dr. Peter Engel.
BZÄK-Präsident Engel bekräftigte weiterhin die erhobene Forderung
nach einer Weiterentwicklung des Gemeinsamen Bundesausschusses
(G-BA). Die Beteiligung der BZÄK könne den zahnmedizinischen
Sachverstand im G-BA deutlich stärken, die Qualitätssicherung für den
gesamten Berufsstand gewährleisten und fremde Einflüsse auf das Fach
Zahnmedizin verhindern.
"Auch die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf bedarf
innerhalb des Berufsstandes und durch Schaffung politischer
Rahmenbedingungen einer deutlichen Förderung", so Engel. Dabei sollen
Niederlassungsberatung, Wiedereingliederung, flexible
Teilzeitmodelle, familienfreundliche Notdienstpläne oder gezielte
Fortbildungsangebote berufstätige Mütter und Väter in der
Zahnarztpraxis stärker unterstützen.
Bezüglich der Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
resümierte Engel, dass es zwar gelungen sei, mit der Verhinderung
einer Öffnungsklausel einen wichtigen Sieg zu errungen zu haben. Die
Novelle stelle aber keinesfalls einen mutigen Reformschritt dar. Die
GOZ-alt wurde lediglich um wenige neue Positionen ergänzt. Weitere
Forderungen wie insbesondere eine Punktwertanhebung sind - nach 24
Jahren Stillstand - seitens der Bundesregierung nicht berücksichtigt
worden.
Positiv bewertete die BZÄK das Grundlagenpapier der
Bundesregierung zum Patientenrechtegesetz.
Der Vorsitzende der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV),
Dr. Jürgen Fedderwitz, begrüßte die vorgesehenen Regelungen des
Versorgungsstrukturgesetzes. "Mit diesem Gesetz wird ein
Paradigmenwechsel eingeleitet - es ist kein schnödes
Kostendämpfungsgesetz wie viele Vorgänger. Jetzt kann das
Vergütungssystem flexibilisiert und regionalisiert werden."
Fedderwitz wies darauf hin, dass das Morbiditätsrisiko wieder den
Krankenkassen übertragen werden soll, wo es hingehöre. Struktur und
Zahl der Versicherten würden nach dem Versorgungsstrukturgesetz
endlich berücksichtigt und gleichrangig neben den Grundsatz der
Beitragssatzstabilität gestellt. Der KZBV-Vorsitzende: "Wir haben
gute Chancen, von der starren Budgetierung wegzukommen!"
Fedderwitz kritisierte die angestrebten Regelungen zur Besetzung
des Gemeinsamen Bundesausschusses, die eine Berufung kompetenter
Kandidaten als unparteiische Vorsitzende gefährden würden.
Er forderte die Politik auf, endlich mit der Umsetzung des von ihr
anerkannten Betreuungskonzeptes für alte Mitbürger und Menschen mit
Behinderungen zu beginnen: "Hier muss der Startschuss endlich
fallen!"
Die Bedeutung von Wissenschaftlichen Leitlinien für die Medizin
und Zahnmedizin erläuterte der Präsident der Deutschen Gesellschaft
für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Prof. Dr. Dr. Henning
Schliephake. Leitlinien seien wichtig, um den Kolleginnen und
Kollegen in der Praxis einen Handlungskorridor zu öffnen, der bei
einer bestimmten Diagnose die therapeutisch sinnvollen, durch
wissenschaftliche Evidenz belegten Maßnahmen empfiehlt. Dass diese
Empfehlungen sehr geschätzt und auch genutzt werden, zeige die
Tatsache, dass auf der DGZMK Homepage der Bereich der Stellungnahmen
am häufigsten angeklickt wird. Gegenwärtig werden durch die DGZMK und
die darin vereinten Fachgesellschaften aktualisierte Leitlinien
erstellt. Wenn dieser Prozess abgeschlossen sei, werde den
Kolleginnen und Kollegen in der Praxis eine Vielzahl von wertvollen
Informationen zur Verfügung stehen, wie sie gerade schwierige
Behandlungssituationen bewältigen und Risiken vermeiden könnten.
Ein weiteres Thema von großer Tragweite für die Zahnmedizin sei
die Novellierung der zahnärztlichen Approbationsordnung. Hier
befinden sich die Gespräche und Verhandlungen dank des Einsatzes der
Vereinigung der Hochschullehrer für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
auf einem guten Weg. Ziel sei es, bis Anfang kommenden Jahres einen
abgestimmten Entwurf vorzulegen.
Bildmaterial
steht ab 12.11.2011 unter http://www.axentis.de/dzt11-presse zur
Verfügung.
Pressekontakt:
Jette Krämer,
Leitung Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
Bundeszahnärztekammer,
Tel.: 030 - 400 05 150, Mobil: 0172 - 394 63 27, Fax: 030 - 400 05
159,
Email: j.kraemer(at)bzaek.de
Dr. Reiner Kern,
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kassenzahnärztliche
Bundesvereinigung,
Tel.: 030 - 280 179 27, Mobil: 0173 - 260 31 67, Fax: 030 - 280 179
21,
Email: r.kern(at)kzbv.de
Markus Brakel,
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutsche Gesellschaft für Zahn-,
Mund- und Kieferheilkunde,
Tel.: 0211 - 718 36 01, Mobil: 0172 - 886 06 04, Fax: 0211 - 718 35
82,
Email: markus.brakel(at)dgzmk.de