(ots) - Auch die 2. Veranstaltung zur 2.
BRBZ-Makler-Konferenz des Bundesverbandes der Rechtsberater für
betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ) am
vergangenen Freitag in München wurde wiederum durch zahlreiche
Fachexperten besucht, um sich über eine rechtssichere Beratung in der
betrieblichen Altersversorgung (bAV) zu informieren. Die zentrale
Botschaft des Hauptredners der Veranstaltung in seiner Funktion als
einer der bundesweit führenden Berufsrechtsexperten, Herr Dr. Volker
Römermann, lautete: »Weite Teile des bAV-Beratungsmarktes befinden
sich auf rechtlich höchst problematischem Terrain. Dem alltäglichen
Rechtsbruch muss im Interesse des Verbraucherschutzes ein Ende
gesetzt werden. Denn: Schon wer "irgendeine" Rechtsberatung anbietet,
fällt in den Anwendungsbereich des Rechtsdienstleistungsgesetzes
(RDG). Eine Ausnahme für Rentenberatung, in Form einer Annexbefugnis,
gibt es hierbei nicht. Ohne eine entsprechende Registrierung ist
Rentenberatung somit illegal. Nur Rechtsanwälte und registrierte
Rentenberater sowie in gewissem Umfang nach § 5 RDG sonstige Berater,
wie Steuerberater, sind zur rechtlichen Beratung in der bAV außerhalb
von autarken Belangen rund um einen Versicherungsvertrag befugt,
nicht aber Versicherungsmakler. Eine gleichzeitige Registrierung als
Rentenberater und Versicherungsmakler ist in diesem Zusammenhang nach
gefestigter Rechtsprechung des BGH ebenfalls ausgeschlossen.«
Die Münchener Konferenz bestätigte somit vollumfänglich die
Ergebnisse der Kölner Veranstaltung zur "2. BRBZ-Makler-Konferenz
2011" vom 04.11.2011.
Detlef Lülsdorf, Geschäftsführer und Pressesprecher des BRBZ, zog
am Ende der Münchener Konferenz folgendes Gesamtfazit zur 2.
BRBZ-Makler-Konferenz 2011, die jeweils in Köln und München
stattgefunden hat: "Durch seine marktdurchdringenden Aktivitäten hat
es der BRBZ nachhaltig erreicht, haftungsauslagernde
Beratungsstandards für die bAV-Beratung zu definieren. Einmal mehr
insgesamt rund 100 Fachbesucher der 2. BRBZ-Makler-Konferenz 2011,
bestätigen diesen eingeschlagenen Prozess. Und auch der Präsident des
Deutschen Juristentages, Herr Prof. Dr. Martin Henssler, bestätigt
die Vorgehensweise des BRBZ. So führte er im Rahmen der Kölner
Konferenzveranstaltung am 04.11.2011 aus, dass sich die Beratung im
Rahmen der betrieblichen Altersversorgung im Umbruch befindet. Die
gesetzeskonforme Lösung liege dementsprechend in der Kooperation mit
dazu befugten Rechtsanwälten und Rentenberatern bei eindeutiger und
rechtmäßiger Aufgabenverteilung. Es wird somit spannend zu beobachten
sein, wie die Finanzdienstleistungswirtschaft ihre Vorgehensweisen an
die dargelegten Vorgaben an eine rechtskonforme bAV-Beratung anpasst.
Der BRBZ steht auf jeden Fall gerne helfend zur Seite."
Pressekontakt:
Detlef Lülsdorf, Pressesprecher www.brbz.de