Sinkt der Garantiezins auch auf laufende Verträge?
(firmenpresse) - Noch vor wenigen Monaten kämpfte die Versicherungsbranche gegen eine Absenkung des Garantiezinses. Auf jeden Fall wollte man Reduktion des Rechnungszinses auf unter 2 % verhindern. Vergeblich: das Bundesfinanzministerium verordnete 1,75 % auf alle neuen Verträge ab Vertragsbeginn 1. 1. 2012. Inzwischen hat sich die Situation jedoch dramatisch verändert. Nun fordern die Gesellschaften gar eine Absenkung des Garantiezinses von bestehenden Verträgen. Deutschlands beliebtestes Vorsorgeinstrument droht der Kollaps!
Fiktive Gewinnbeteiligungen werden zum Problem
Das stetig sinkende Zinsniveau auf öffentlichen Anleihen bringt die Lebensversicherungsbranche immer mehr in Bedrängnis. Zum einen reichen seit Jahren die zu erwirtschaftenden Erträge nicht mehr aus, die eingegangenen Zinsversprechungen aus den laufenden Zinseinnahmen zu befriedigen, zum andern sind sie gezwungen ihre Kursgewinne auf Bestandsanleihen, in Form von Überschussbeteiligungen an die Versichertengemeinschaft weiter zu reichen, obwohl diese gar nicht realisiert werden. (Mehr dazu unter www.vorsorgeportal.org)
Kursgewinne auf dem Bestand entstehen, wenn das allgemeine Zinsniveau sinkt. In diesem Falle gewinnen bestehende (höher verzinste) Rentenpapiere im Vergleich zu neu ausgegebenen Anleihen an Attraktivität, was sich in einem höheren Kurs an den Rentenmärkten ausdrückt. Für Versicherungsgesellschaften ist dieser Kursgewinn jedoch ohne Bedeutung, da sie diese Anleihen meist von Ausgabe bis Ablauf in ihrem Bestand halten. Da die Rückzahlung jeweils zu 100 % erfolgt, nähert sich der Handelskurs der Anleihe mit zunehmender Laufzeit immer mehr dem Nominalwert. Anders als bei Aktien erzielen Versicherungsgesellschaften mit Anleihen also praktisch nie Kursgewinne.
Leistungsreduktion als letzte Option
Trotzdem müssen Sie die Versichertengemeinschaft an diesen temporären Buchgewinnen in Form von Überschussbeteiligungen teilhaben lassen. Fiktive Buchgewinne, welche ausbezahlt werden, können jedoch später nicht mehr mit den zwingend auftretenden Buchverlusten verrechnet werden. Damit beschleunigt sich der Substanzverlust der Gesellschaften zunehmend. Deshalb denken die Gesellschaften an Gegenmaßnahmen, wie etwa das Absenken des Garantiezinses auf laufenden Verträgen. Ein Tabubruch, welche einschneidende Konsequenzen für Millionen von Bürgern hätte: Laufende Renten würden ebenso gekürzt, wie zugesagte Garantierenten von Verträgen, die noch nicht fällig sind. Die Garantiewerte von Sparverträgen sänken ebenso, wie jene in Verträgen mit Einmalbeitrag. Es gibt wohl kaum ein Bundesbürger, dessen Vorsorgesituation sich nach einer solchen Maßnahme nicht drastisch verschlechtern würde.
Schon heute müssen Versicherte mit auslaufenden Verträgen feststellen, dass ihre Auszahlungen deutlich unter den Prognosen der Vergangenheit lagen, weil die Überschussbeteiligungen stetig zurückgefahren wurden. Viele Anleger mit laufenden Verträgen haben das allerdings noch gar nicht realisiert, weil die Garantiewerte unverändert blieben. Mit einer generellen Absenkung des Rechnungszinses würde diese Entwicklung nun noch weiter beschleunigt – mit dramatischen Konsequenzen für die Privatvorsorge. Es empfiehlt sich darum, die eigene Vorsorgesituation einer objektiven Prüfung zu unterziehen. Je früher dabei allfällige Schwachstellen erkannt werden, desto größer ist die Chance, sich vor negativen Folgen zu schützen. Wer es verpasst frühzeitig zu agieren, riskiert den Verlust der Handlungsfreiheit.
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