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Medienfonds im Visier Steuerfahndung bei Hannover Leasing

ID: 522774

1,1 Milliarden Euro Verlustzuweisungen akut gefährdet. Steuerrisiken für Investoren rund 500 Millionen Euro. Zinsrisiken auf Steuernachforderungen zirka 250 Millionen Euro

(firmenpresse) - Da können auch der weise Gandalf und Frodo Beutlin nicht mehr helfen. Denn im Visier der Steuerfahndung ist nun auch der Medienfonds Hannover Leasing „Herr der Ringe III“. Bei dieser Beteiligung und bei etlichen weiteren Medienfonds der Hannover Leasing geht es um die Aberkennung von Verlustzuweisungen in Höhe von insgesamt mehr als 1 Milliarde Euro. Investoren drohen Steuernachzahlungen und Zinsforderungen seitens der Finanzverwaltung von rund 750 Millionen Euro.

Die Hiobsbotschaften für Medien-Fonds Anleger bei Hannover Leasing reißen nicht ab. Nach den HL Fonds Nr. 131 (First Twenty Million) und HL Fonds Nr. 128 (I’am Sam) wurden nun auch für den HL Fonds Nr. 114 (Lord Dritte) geänderte Steuerbescheide mit Aberkennung der Verlustzuweisungen erlassen. Das teilte die Fondsgesellschaft ihren Investoren mit Schreiben vom 14.November 2011 mit. Grund: „Die Steuerfahndung soll beweisen können, dass hier ebenfalls die Anlegergelder nicht in die Filmproduktion geflossen sind. Diese Scheingeschäfte seien, glaubt das Finanzamt, von Anfang an geplant gewesen. Das wertet die Finanzverwaltung als Steuerhinterziehung“, erläutert David Jansen, Geschäftsführer der KWAG Steuerberatung.

Eine Folge der Steuerhinterziehung sei die Hemmung der Festsetzungsverjährung für eine Dauer von zehn Jahren nach Abgabe der Steuererklärung. Dies bedeutet: Noch bis 31. Dezember 2011 können Steuerbescheide für das Jahr 2000 geändert werden – selbst falls eine Betriebsprüfung bereits abgeschlossen wurde.

Da praktisch alle Medien-Fonds der Hannover Leasing ähnlich konzipiert sind, kommt es zum befürchteten Domino-Effekt. Neben den bereits bekannten Fällen droht den Investoren bei folgenden Medienfonds schon in Kürze der Super-Gau:

Beteiligungsangebot Nr. 113, Lord Zweite Productions Deutschland Filmproduktion GmbH & Co. KG (2000)
Beteiligungsangebot Nr. 114, LORD Dritte Productions Deutschland Filmproduktions GmbH & Co. KG (2000)




Beteiligungsangebot Nr. 122, MERADIN Productions GmbH & Co. KG (2003)
Beteiligungsangebot Nr. 126, „Dia“ Productions GmbH & Co. KG (2001)
Beteiligungsangebot Nr. 128, „Sam“ Productions GmbH & Co. KG (2001)
Beteiligungsangebot Nr. 129, „Unfaithful“ GmbH & Co. KG (2001)
Beteiligungsangebot Nr. 130, „Shallow Hal“ Filmproduktion GmbH & Co. KG (2001)
Beteiligungsangebot Nr. 131, „First Twenty Million“ Filmproduktion GmbH & Co. KG (2001)
Beteiligungsangebot Nr. 136, MERADIN Zweite Productions GmbH & Co. KG (2004)
Beteiligungsangebot Nr. 142, MAGICAL Productions GmbH & Co. KG (2002)
Beteiligungsangebot Nr. 163, MORATIM Produktions GmbH & Co. KG (2005)

Andere HL Medien-Fonds dürften in den nächsten Jahren folgen. Hier kann sich die Steuerfahndung wegen der langen Verjährungsfrist noch Zeit lassen.

„Wegen der zivilrechtlichen Ultimo-Verjährung zum 31.12.2011 stecken Anleger der sechs Medien-Fonds aus den Jahren 2000 und 2001 im Dilemma“ , warnt Jens-Peter Gieschen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalrecht sowie Partner der KWAG-Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht in Bremen und Hamburg. „Mit einer finanzgerichtlichen Klärung ist erst in Jahren zu rechnen. Schadensersatzansprüche – insbesondere die für Zinsschäden auf Steuernachzahlungen – verjähren jedoch bereits pünktlich an Silvester 2011.“ Investoren, die ihre Medienfonds-Beteiligungen ab einschließlich dem Jahr 2002 gezeichnet haben, sehen sich künftig wegen der so genannten taggenauen Verjährung mit erheblichen Risiken konfrontiert.

„Sollte ein Anleger keine verjährungshemmenden Maßnahmen einleiten, bleibt er auf dem Steuer- und Zinsschaden sitzen, obwohl er persönlich gar keine Steuerhinterziehung begangen hat“, so Gieschen. Die eigentlichen Täter dürften zudem straffrei bleiben, da die strafrechtliche Verfolgung bereits nach fünf Jahren endet. Am Ende sei der getäuschte Anleger der Verlierer, während Provisionen für den Vertrieb und andere (Weich)Kosten der Beteiligung bei den Initiatoren verblieben. „Ein Unding“, so Gieschen. Denn „die Urheber des ganzen Schlamassels hätten – falls sich der Verdacht der Finanzverwaltung bestätigt - Straftaten begangen, die Anleger getäuscht und würden dennoch finanziell profitieren“.

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Datum: 18.11.2011 - 10:19 Uhr
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