(ots) - Die Freiheit im Netz
Die Empörung über das neue Abkommen zum Transfer der europäischen
Fluggastdaten in die USA ist berechtigt. Denn die Liste der zu
übermittelnden Angaben geht weit über das hinaus, was ursprünglich
geplant war. Mithilfe der Informationen kann über Jahre hinweg ein
Profil erstellt werden, um die Personen, ihre Reiseziele, ihre
berufliche Tätigkeit oder ihre ganz privaten Interessen besser
durchleuchten zu können.
Amerikanische Datenschutzaktivisten sind allerdings davon
überzeugt, dass die US-Behörden unabhängig von dem Abkommen schon
seit Längerem Zugriff auf die innereuropäischen Fluggastdaten haben.
Über die Cloud gingen sie ohne jede Spur an die US-Behörden. Das
Abkommen solle nur verhindern, dass Passagiere aufgrund der
Weitergabe der Informationen innerhalb der Europäischen Union klagen
könnten.
Ohnehin steht bei den Auseinandersetzungen zwischen Europäern und
Amerikanern längst nicht mehr der Schutz der Daten Einzelner im
Vordergrund. So wird in den USA derzeit über die Einführung des
sogenannten Stop Online Piracy Act und des Protect IP Act diskutiert.
Mit diesen Gesetzesentwürfen wird versucht, eine gesetzliche
Grundlage für die Sperrung von Domain-Namen auch europäischer
Unternehmen durch die Heimatschutzbehörde zu schaffen. In einigen
Fällen waren auch schon Firmen in europäischen Staaten von solchen
Maßnahmen amerikanischer Behörden betroffen.
Dem Europäischen Parlament ist die Gefahr offenbar bewusst. Zum
EU-US-Gipfel am 28. November hat es einen Entschließungsantrag
abgesegnet, der die Notwendigkeit unterstreicht, die Integrität des
globalen Internets und der Kommunikationsfreiheit zu schützen, indem
auf einseitige Maßnahmen zum Sperren von Domain-Namen und IP-Adressen
verzichtet wird. Es geht um nicht weniger als die Freiheit im
Internet.
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