(ots) - Zum Jahresende beobachtet der "Deutsche bAV Service"
vermehrt Probleme innerhalb von Kapitalgesellschaften bei der
Ausfinanzierung von Pensionszusagen an
Gesellschafter-Geschäftsführer. Gerade Steuerberater,
Wirtschaftsprüfer, Personalabteilungen und auch Rechtsanwälte wenden
sich in diesen Wochen häufig an den "Deutschen bAV Service" um in
Erfahrung zu bringen, wie man das Problem der drückenden
Pensionslasten in den Griff bekommen kann. Dabei wird beobachtet,
dass sich die Lösungsansätze der Finanzdienstleistungsunternehmen
ausschließlich auf die Auslagerung und/oder Nachfinanzierung in Form
von Versicherungslösungen konzentrieren. Doch nicht immer ist dies
der Königsweg für die Unternehmen - vielmehr verschiebt sich in
vielen Fällen das Problem.
Der "Deutsche bAV Service" empfiehlt den betroffenen Unternehmen
daher dringend, sich unabhängigen Rechtsrat einzuholen. Denn
Rechtsanwälten und gerichtlich zugelassenen Rentenberatern ist eine
provisionsorientierte Beratung untersagt - der Verbraucherschutz hier
also gewährleistet. Arbeitgeber sind somit gut beraten, wenn Sie sich
bei der Einrichtung, Erstellung und Überprüfung von Verträgen zur
betrieblichen Altersversorgung professionellen Rat einholen, um auch
die entsprechenden Haftungsgefahren einer Falschberatung abwälzen zu
können. Dies betrifft nicht nur die juristisch fundierte
betriebsrentenrechtlichen Beratung, sondern auch die Frage nach der
für das Unternehmen "besten bzw. richtigen" Ausfinanzierung der
Pensionsverpflichtung.
Folglich ist im Rahmen von Beratungsvorgängen der betrieblichen
Altersversorgung eine strikte Kompetenzverteilung zu wahren. Diese
wird dadurch erreicht, dass die Erbringung der erforderlichen
Dienstleistungen über ein professionelles Netzwerk zu erfolgen hat,
in dem die unterschiedlichen Aufgabenstellungen den unterschiedlichen
Know-how-Trägern zugewiesen werden. Die Übernahme der Rechtsberatung
hat dabei durch einen befugten Rechtsberater zu erfolgen, die der
Steuerberatung durch den jeweiligen steuerlichen Berater und die
Finanzierungs- und Absicherungsfragen sollten durch einen erfahrenen
und spezialisierten Finanzdienstleister geklärt werden. Nur auf
diesem Wege kann zudem dem umfassenden Verbraucherschutzgedanken des
Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) hinreichend Rechnung getragen
werden.
Der Deutsche bAV Service (www.deutscher-bav-service) koordiniert
vor diesem Hintergrund eine umfassende rechtssichere Beratung für
Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Betriebsräte und Berater und garantiert
den genannten Gruppen einhergehend hohe Kompetenz, Professionalität
und standardisierte Abläufe.
Pressekontakt:
Deutscher bAV Service c/o Kenston Services GmbH
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Telefon 0221 716 176-0
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