PresseKat - Deutsche Umwelthilfe begrüßt EU-Vorschlag für besseren Haischutz

Deutsche Umwelthilfe begrüßt EU-Vorschlag für besseren Haischutz

ID: 524269

(ots) - Pressemitteilung

Europäische Kommission will Finning-Verbot verschärfen - DUH ruft
Europäisches Parlament und EU-Ministerrat auf, der Neuregelung zügig
zuzustimmen - Auch die Bundesregierung soll sich aktiv für
umfassenden Haischutz stark machen

Die Europäische Kommission hat heute in Brüssel einen Vorschlag
zur Änderung der EU-Finning-Verordnung präsentiert, in dem sie für
ein ausnahmsloses Verbot der grausamen Praxis eintritt. Die Deutsche
Umwelthilfe e. V. (DUH) begrüßt das Vorgehen gegen das brutale
Abschlachten von Haien. Beim so genannten Finning trennen die Fischer
die für den Handel kostbaren Haiflossen unmittelbar nach dem Fang an
Bord ab und entsorgen die übrigen Tierkörper im Meer. Millionen von
Haien fallen nach Angaben der Weltnaturschutzunion (IUCN) jährlich
dieser Praxis zum Opfer, die innerhalb der EU-Fischerei noch immer
weit verbreitet ist und oft ungeahndet bleibt. Die Haiflossen sind
vor allem in Asien begehrt und zählen dort als Hauptzutat der
Haiflossensuppe zu den wertvollsten Fischereierzeugnissen. Einer der
wichtigsten Exporteure ist die EU, mit Spanien an der Spitze.

Die DUH befürwortet die vorgeschlagene Neuregelung: "Durch die
Nachfrage nach Haifischflossen kommt es zu einem enormen Aderlass bei
diesen an der Spitze der Nahrungskette stehenden Beutegreifern mit
unabsehbaren Folgen für das ökologische Gleichgewicht in den Meeren",
sagt Ulrich Stöcker, Leiter der DUH-Naturschutz-Abteilung. "Die
verpflichtende Anlandung von Haien im Ganzen ist nicht nur eine
Forderung von Meeresschützern und Wissenschaftlern, sondern die
langjährige Empfehlung zahlreicher internationaler Gremien, von der
IUCN über das Europäische Parlament bis hin zu den Vereinten
Nationen. Wir fordern das Europäische Parlament und den
EU-Ministerrat auf, diesem längst überfälligen Kommissionsvorschlag




zuzustimmen."

Die Kommission will die in einigen Mitgliedstaaten vorhandenen
Sondergenehmigungen abschaffen, die es Fischern gestatten, Haiflossen
auf See abzutrennen und Körper und Flossen getrennt voneinander
anzulanden. So soll das Finning-Verbot künftig bei sämtlichen von
EU-Fischereifahrzeugen oder in EU-Gewässern gefangenen Haien greifen.
Da vor allem spanische Fischer über Sondergenehmigungen verfügen,
wird von der spanischen Fischerei-Industrie und der Regierung in
Madrid der größte Widerstand erwartet.

Die Annahme des Kommissionsvorschlags erfolgt erst nach einem
ordentlichen EU-Gesetzgebungsverfahren. Die Meeresschutz-Expertin der
DUH, Nina Wolff, betont die Rolle Deutschlands in diesem Prozess:
"Die Verantwortung der Bundesrepublik liegt nicht allein darin, dem
Kommissionsvorschlag zuzustimmen. Die Bundesregierung muss darüber
hinaus ihren Einfluss für einen umfassenden Haischutz geltend machen,
damit die vorgeschlagenen Verschärfungen des Finning-Verbots die
notwendige Unterstützung einer kritischen Masse von Mitgliedstaaten
finden." Als Mitglied der Shark Alliance hat sich die DUH in den
vergangenen Monaten nachdrücklich dafür eingesetzt, das
Finning-Verbot der EU von einer der weltweit schwächsten in eine
ökologisch nachhaltige und effektive Regelung umzuformulieren.
Zuletzt wurde im Rahmen der European Shark Week eine Petition mit
einem Aufruf an Bundesagrarministerin Aigner gestartet, für die
Schließung der Schlupflöcher im Finning-Verbot und gegen den Raubbau
an Haibeständen einzutreten.

Hintergrund:

Als oberste Räuber sind Haie wichtiger Bestandteil der
Meeresökosysteme. Die Überfischung ihrer Bestände hat weit reichende
Auswirkungen nicht nur auf die zunehmend geschwächten Populationen,
sondern auch die Artenzusammensetzung und das biologische
Gleichgewicht der Meere. Nach Erkenntnissen der IUCN werden ca. 80
Haiarten in europäischen Gewässern befischt, ein Drittel der
gefangenen Haiarten sind durch Überfischung gefährdet. Das Finning
von Haien trägt zur Überfischung ihrer Bestände bei. Aufgrund ihrer
späten Geschlechtsreife und der niedrigen Reproduktionsraten erholen
sich Haie nur schwer von Ãœberfischung.

Der Europäische Hai-Aktionsplan (KOM (2009) 40 endg.) sieht
rechtliche und fischereipolitische Maßnahmen zur Erhaltung der
Haibestände vor. Er bezieht sich auf einen Internationalen
Aktionsplan der FAO von 1999 (IPOA SHARKS), der die Erhaltung und
Bewirtschaftung der von der Gemeinschaftsflotte dezimierten
Haibestände sicherstellen soll. Ziel ist unter anderem die Stärkung
des Finningverbots, aber auch eine Anpassung der Haifänge an die
verfügbaren Ressourcen und Schutzmaßnahmen für gefährdete Bestände.
2003, als laut der Welternährungsorganisation der Vereinten Nationen
(FAO) die Haifänge (inklusive Rochen und Seekatzen) ihr weltweites
Maximum erreichten, erließ der Rat der Europäischen Union die
Verordnung Nr. 1185/2003 über das Abtrennen von Haifischflossen an
Bord von Schiffen, auch EU-Finning-Verordnung genannt. Die Verordnung
verbietet das Abtrennen von Flossen aller Hai- und Rochenarten an
Bord von Schiffen in EU-Gewässern und an Bord von EU-Schiffen
weltweit. Doch mit einer speziellen Fangerlaubnis können die
Mitgliedsstaaten ihren Fangschiffen das Abtrennen von Flossen toter
Haifische an Bord erlauben, ebenso das Anlanden von Flossen und
Körpern in unterschiedlichen Häfen.

Die Deutsche Umwelthilfe hat die Aktionen der Shark Alliance für
die zügige Formulierung eines überarbeiteten Finning-Verbots durch
die Europäische Kommission unterstützt und sich im Rahmen einer
EU-weiten Konsultation zur Änderung der Finning-Verordnung im Februar
2011 für einen umfassenden Schutz der Haie und eine
Ganzkörperanlandung ausgesprochen.

Weitere Informationen zum Finning unter www.haiwoche.de und
www.sharkalliance.org.

Die Pressemitteilung der Europäischen Kommission finden Sie unter:
http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/11/1384&fo
rmat=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en



Pressekontakt:
Ulrich Stöcker
Leiter Naturschutz
Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Tel.: 030 2400867-0, E-Mail: stoecker(at)duh.de

Dr. Nina Wolff
Meeresschutz-Expertin
Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH)
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin,
Tel.: 030 2400867-0, Mobil: 0151 10844768, E-Mail: wolff(at)duh.de

Daniel Eckold
Pressesprecher
Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH)
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Tel.: 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009, E-Mail: eckold(at)duh.de


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Datum: 21.11.2011 - 15:18 Uhr
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