Sie wurde vor zehn Jahren als neuer Star am Altersvorsorge-Himmel gefeiert: die Riester-Rente. Dank staatlicher Zulagen und steuerlicher Absetzbarkeit galt sie für Geringverdiener als ideale Ergänzung zur gesetzlichen Rente.
(firmenpresse) - Sie wurde vor zehn Jahren als neuer Star am Altersvorsorge-Himmel gefeiert: die Riester-Rente. Dank staatlicher Zulagen und steuerlicher Absetzbarkeit galt sie für Geringverdiener als ideale Ergänzung zur gesetzlichen Rente. Doch es besteht auch heute noch Nachbesserungspotential.
So wurde die Riester-Rente schon vor zehn Jahren kritisiert. Das Zulagenverfahren sei zu kompliziert, und nicht jeder konnte die Zulagen voll in Anspruch nehmen, so die Vorwürfe. Bis heute hat sich daran wenig geändert. Noch immer sind die Grund- und Kinderzulage in einem langwierigen Verfahren zu beantragen, und wer den Eigenbeitrag nicht in voller Höhe erbringt, erhält eine reduzierte staatliche Zulage.
Ohne diese Zulagen können Riester-Sparer ihre Renditemöglichkeiten nicht voll ausschöpfen ( http://www.riester-banksparplan.com/news-10-jahre-riester-rente/ ), ihre Auszahlung ist schlicht zu gering. Zwar laufen die längsten Riester-Verträge erst zehn Jahre und haben noch eine Laufzeit von zehn bis 20 Jahren vor sich, doch schon heute ist klar: Wer die Zulagen nicht in Anspruch nimmt, hat ein Rentenprodukt mit einer schwachen Rendite abgeschlossen.
Fachpublikationen wie Finanztest weisen darauf hin, dass nicht jeder die ihm zustehenden Zulagen beansprucht. Hier ist der Versicherte gefragt, seinen Anspruch geltend zu machen.