PresseKat - Mehr als 60 % der Paare beziehen zeitweise gemeinsam Elterngeld

Mehr als 60 % der Paare beziehen zeitweise gemeinsam Elterngeld

ID: 525543

(ots) - Insgesamt rund 38 100 Paare nahmen für ihr
zwischen April und Juni 2010 geborenes Kind Elterngeld in Anspruch.
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, bezogen 23
400 Paare beziehungsweise 61 % die Leistung zeitweise gemeinsam und
zwar für durchschnittlich fast 2 Monate. Väter bezogen dabei im
Durchschnitt für 2,5 Monate und Mütter für 11,4 Monate Elterngeld.
Nur selten entschieden sich Paare dazu, die Leistung über den
gesamten Zeitraum gemeinsam in Anspruch zu nehmen (185 Paare).

Bei den anderen rund 14 500 Paaren haben Vater und Mutter das
Elterngeld nacheinander in Anspruch genommen. In diesen Fällen betrug
die durchschnittliche Bezugsdauer der Väter 3,3 Monate und die der
Mütter 10,4 Monate.

Neben den rund 38 100 Paarbezügen gab es rund 121 700
Einzelanträge, bei denen der Partner oder die Partnerin kein
Elterngeld bezogen hat. Der Großteil dieser Einzelanträge wurde von
Frauen gestellt (98 %). Der Anteil der Männer war mit 2 %
vergleichsweise gering.

Insgesamt erhielten damit mehr als 197 900 Väter und Mütter für
162 800 zwischen April und Juni 2010 geborene Kinder Elterngeld.
Bezogen auf alle 165 600 in diesem Zeitraum geborenen Kinder bedeutet
dies, dass für mehr als 98 % der Kinder Elterngeld bewilligt wurde.

Die Väterbeteiligung, das heißt, der Anteil der Kinder, deren
Vater Elterngeld bezogen hat, ist für im zweiten Quartal 2010
geborene Kinder noch einmal angestiegen; und zwar auf 25,4 % (erstes
Quartal 2010: 24,4 %). Bei Müttern lag die Inanspruchnahme des
Elterngeldes bei über 96 %.

Differenzierte Ergebnisse der Elterngeldstatistik für im zweiten
Quartal 2010 geborene Kinder sind online abrufbar unter
www.destatis.de, Pfad: weitere Themen > Sozialleistungen >
Elterngeld, Erziehungsgeld. Bei der Elterngeldstatistik steht die




rückwirkende Betrachtung der beendeten Leistungsbezüge im
Vordergrund. Aussagen über die aktuelle Inanspruchnahme des
Elterngeldes sind damit nicht möglich.

Eine Tabelle bietet die Online-Fassung dieser Pressemitteilung
unter www.destatis.de.


Weitere Auskünfte gibt:
Andrea Wolff,
Telefon: (0611) 75-8137,
www.destatis.de/kontakt



Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
E-Mail: presse(at)destatis.de


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Datum: 23.11.2011 - 08:00 Uhr
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