(ots) - Ob für Banken und Versicherungen oder im Bereich
des Maschinenbaus - das "duale Studium" eine gute Möglichkeit,
qualifizierten Nachwuchs zu finden und zu qualifizieren. Bezüglich
der Versicherungspflicht der Studenten herrscht jedoch Unsicherheit.
Im Januar 2012 soll ein Gesetz in Kraft treten, das Klarheit schafft.
Dann gilt für alle Phasen des dualen Studiums Versicherungspflicht in
der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Welche
Konsequenzen sich für Arbeitgeber ergeben und welche Änderungen in
Lohnsteuer, Arbeitsrecht und Sozialversicherung insgesamt in den
Personalbüros umgesetzt werden müssen, zeigt die Jahresschluss-Tagung
Personalbüro, die bis Februar 2012 in 41 deutschen Städten Station
hat.
Rechtliche Grauzone
In der Vergangenheit haben die Sozialversicherungsträger die
Auffassung vertreten, dass alle Studenten verpflichtend kranken-,
pflege-, renten- und arbeitslosenversichert sein müssen. Mit dem BSG
Urteil vom 01.12.2009 wurde diese Regelung jedoch außer Kraft
gesetzt. Stattdessen wurden die Spitzenverbände (GKV-Spitzenverband,
Deutsche Rentenversicherung Bund, Bundesagentur für Arbeit)
veranlasst, die dualen Studiengänge differenziert zu bewerten und je
nach Einzelfall als sozialversicherungspflichtig oder
sozialversicherungsfrei einzustufen. Folglich herrschte häufig große
Unsicherheit, ob für die betroffenen Studenten eine
Versicherungspflicht in der Sozialversicherung besteht oder nicht.
Gesetzesentwurf schafft Klarheit
Auf eine Initiative der Spitzenverbände der Sozialversicherung hin
wurde die Regierung aktiv. Im Mai dieses Jahres erarbeiteten
Politiker einen Gesetzesentwurf, der vorsieht, alle Studenten dualer
Studiengänge der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-,
Renten- und Arbeitslosenversicherung zu unterwerfen. Die Begründung:
"Teilnehmer an dualen Studiengängen stehen den Beschäftigten zur
Berufsausbildung [...] gleich". Die Gleichstellung mit Auszubildenden
hat die Folge, dass für alle vier möglichen Arten des dualen Studiums
Versicherungspflicht eintritt. Dieser Gesetzesentwurf wird aller
Voraussicht nach am 01.01.2012 in Kraft treten. Betroffen sind alle
Branchen, die diese Ausbildungsform unterstützen.
Praxiswissen aus erster Hand
Weitere wichtige Änderungen bei Sozialversicherung, Lohnsteuer und
Arbeitsrecht erfahren Interessierte auf der Jahresschluss-Tagung
Personalbüro der Haufe Akademie. Ab November und an 91 Terminen
bundesweit vermitteln Experten aus Ministerien, Rechtsprechung und
Verwaltung sämtliche Neuerungen für das Jahr 2012. Gesetzliche
Änderungen werden kontinuierlich in die Tagungsunterlagen
eingearbeitet und stehen den Teilnehmern als kostenloser PDF-Download
zur Verfügung. Alle, die es nicht zu einem der Präsenztermine
schaffen, können alternativ eine Kombination aus Tagungsvideo und
Präsentationsfolien als E-Learning-Angebot abrufen.
Detaillierte Informationen zu den Inhalten, Orten und Terminen der
Veranstaltung unter: http://www.haufe-akademie.de/8767 und
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