(ots) - Anlässlich der heute veröffentlichten Empfehlungen
der Kultusministerkonferenz (KMK) zur sonderpädagogischen Förderung
"Inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in
Schulen" kritisierte die Monitoring-Stelle zur
UN-Behindertenrechtskonvention die Empfehlungen der
Kultusministerkonferenz als völlig unzureichend. "Die
Kultusministerkonferenz schafft es zweieinhalb Jahre nach
Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention nicht, konsequent
für ein inklusives Bildungssystem einzutreten und das erforderliche
Arbeitsprogramm daraus zu entwickeln", zeigte sich Valentin Aichele,
Leiter der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention
enttäuscht. Man habe gehofft, die Kultusministerkonferenz übernähme
stärker die Führungsrolle bei der Anleitung der Bundesländer, die
schulische Segregation behinderter und nichtbehinderter Kinder und
Jugendlicher zu überwinden.
"Das politische Versäumnis der Kultusministerkonferenz ändert
jedoch nichts an der völkerrechtlichen Verpflichtung der einzelnen
Bundesländer", unterstrich Aichele. Maßstab für die Umsetzung des
Rechts auf Bildung bleibe Artikel 24 der
UN-Behindertenrechtskonvention. "Die Eckpunkte der Monitoring-Stelle
zur UN-Behindertenrechtskonvention zur Verwirklichung eines
inklusiven Bildungssystems vom März 2011 bieten den Bundesländern
hierfür klare Orientierung", so der Menschenrechtsexperte.
Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention,
eingerichtet im unabhängigen Deutschen Institut für Menschenrechte in
Berlin, hat gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) den
Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Sinne der
Konvention zu fördern und zu schützen sowie die Umsetzung der UN-BRK
in Deutschland konstruktiv wie kritisch zu begleiten.
Eckpunkte der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention
zur Verwirklichung eines inklusiven Bildungssystems (31. März 2011)
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