PresseKat - Pakistanische"Handschuh-Ehe"muss anerkannt werden

Pakistanische"Handschuh-Ehe"muss anerkannt werden

ID: 527414

(firmenpresse) - Zweibrücken/Berlin (DAV). Eine in Pakistan durch einen Vertreter des Ehegatten geschlossene Ehe ("Handschuh-Ehe") muss anerkannt werden, auch wenn sich die Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung nicht kannten. Voraussetzung ist, dass kein Zweifel über den Willen des Ehegatten besteht, welche Person er heiraten möchte. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 8. Dezember 2010 (AZ: 3 W 175/10) machen die Familienrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aufmerksam.

Ein Paar schloss im Februar 2009 in Pakistan die Ehe. Vor dem Standesbeamten anwesend waren dabei die pakistanische Ehefrau in spe sowie der Onkel des späteren Ehemannes. Dieser war der Trauungszeremonie telefonisch zugeschaltet. Die Ehepartner waren sich zum Zeitpunkt persönlich noch nie begegnet, sie trafen sich erstmals im Oktober 2009. Der Ehemann stellte dann beim Standesbeamten in Deutschland den Antrag auf Eintrag der Eheschließung in das Eheregister. Da dieser Zweifel hatte, legte er den Fall dem Gericht vor.

Nach Ansicht des Gerichts liegen die Voraussetzungen für die Beurkundung der Eheschließung im Eheregister vor. Bei der Beurteilung, ob es sich um eine gültige Eheschließung handele, müsse hier das pakistanische Recht angewendet werden. Dieses Recht lasse die Stellvertretung bei der Eheschließung zu. Daher konnte sich der Ehemann durch seinen Onkel vertreten lassen. Die Wirksamkeit einer solchen in Pakistan geschlossenen "Handschuh-Ehe" werde in Deutschland auch dann anerkannt, wenn bei der Eheschließung keine notariell beglaubigte und den Heiratspartner genau bezeichnende Vollmacht vorgelegen habe. Voraussetzung sei, dass dem Onkel klar gewesen sei, wen sein Neffe heiraten wolle. Der Onkel habe daher lediglich die Vollmacht besessen, die Ehe für seinen Neffen mit exakt dieser Frau einzugehen. Die Ehe sei damit gültig.

Informationen: www.familienanwaelte-dav.de




Unterhaltsforum: www.unterhaltsforum.de

Quelle:
Die Familienanwälte im Deutschen Anwaltverein
Littenstraße 11
D-10179 Berlin
www.familienanwaelte-dav.de

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Hohe Kompetenz in allen Fragen des Familienrechts ist das Markenzeichen der Familienanwälte. Ganz gleich ob zum Thema Ehe oder Ehevertrag, nichteheliche Lebensgemeinschaft oder gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft, Sorge- und Umgangsrecht für die Kinder oder Scheidungsfolgen, wie z. B. Unterhalt für Kinder bzw. Ehepartner: Mit einem Familienanwalt als Ihrem ersten Ansprechpartner sind Sie stets auf der rechtssicheren Seite. Ein Familienanwalt berät Sie umfassend, vertritt ausschließlich Ihre Interessen und leistet Ihnen auch jederzeit gern rechtlichen Beistand - in außergerichtlichen Auseinandersetzungen genauso wie vor Gericht. Vertrauen Sie in allen Fragen des Familienrechts auf die deutschlandweit mehr als 6.500 Familienanwältinnen und Familienanwälte im Deutschen Anwaltverein.
Eine qualifizierte Familienanwältin oder einen qualifizierten Familienanwalt finden Sie auch in Ihrer Nähe - unter www.familienanwaelte-dav.de.



PresseKontakt / Agentur:

Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Swen Walentowski
Littenstraße 11
10179 Berlin
presse(at)familienanwaelte-dav.de
030 726152-129
http://www.familienanwaelte-dav.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Ein Spielgefährte, der (so schnell) nichtsübel nimmt: Spezieller Kinder-Sitzsacküberzeugt durch besondere Robustheit Wohin mit dem alten Computer, Handy, Drucker und Co?
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 25.11.2011 - 09:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 527414
Anzahl Zeichen: 2300

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Swen Walentowski
Stadt:

Berlin


Telefon: 030 726152-129

Kategorie:

Familie & Kinder


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Pakistanische"Handschuh-Ehe"muss anerkannt werden"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Ehepartner lebt im EU-Ausland: Wer bekommt das Kindergeld? ...

München/Berlin (DAV). Die Zahlung von Kindergeld wird heiß diskutiert. Sollen Eltern, die in Deutschland arbeiten, das Kindergeld erhalten, auch wenn das Kind im EU-Ausland lebt? Auch das wird gerade erörtert. Da kommt ein aktuelles Urteil des ...

Neubestimmung des Kindesnamens bei gemeinsamer Sorge ...

Karlsruhe/Berlin (DAV). Der Familiennamen des Kindes kann nicht beliebig geändert werden. Einigen sich die nicht zusammenlebenden Eltern erst später auf das gemeinsame Sorgerecht, kann der Familiennamen des Kindes nicht ohne weiteres angepasst werd ...

Alle Meldungen von Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein