Tonnagesteuer wird zum Bumerang
Von der Finanzverwaltung droht weiteres Ungemach für gebeutelte Investoren
(firmenpresse) - Für Anleger in Geschlossenen Schiffsbeteiligungen reißen die schlechten Meldungen nicht ab. Wegen nicht auskömmlicher Charterraten, zu gering kalkulierter Betriebskosten oder der Fremdfinanzierung im seit längerem starken Schweizer Franken sind viele Fonds in Seenot geraten. In den vergangenen Monaten wurden immer mehr Beteiligungen mangels wirtschaftlicher Perspektive abgewickelt, anderen steht noch dieses für Investoren schmerzhafte Schicksal bevor. Zu allem Überfluss verschärft die an sich vorteilhafte Tonnagebesteuerung die Situation für Anleger.
Zur Erinnerung: Im Jahr 1999 hat der Gesetzgeber die Tonnagesteuer als versteckte Förderung der Schifffahrtsbranche eingeführt. Wirkungsweise: Nicht der tatsächliche Gewinn einer Fondsbeteiligung auf Grundlage der Steuerbilanz wird dem Zugriff des Finanzamts unterworfen, sondern lediglich ein pauschaler Wert. Dessen Höhe hängt ab von der Größe und den Betriebstagen eines Schiffes. Mit erfreulichen Folgen für Investoren. Denn „die Tonnagesteuer ist so gering, dass Fondsanleger so gut wie keine Steuerbelastungen hatten und haben“, erläutert Jan-Henning Ahrens, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalrecht sowie Partner der KWAG – Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht in Hamburg und Bremen.
Nach einer gängigen Faustregel beträgt der so genannte Tonnagegewinn rund 0,1 Prozent vom jeweiligen Schiffswert. Beispiel: Fährt ein Containerschiff im Wert von 25 Millionen Euro einen tatsächlichen Gewinn von 1,2 Millionen ein, wuerde der für die Besteuerung ausschlaggebende Tonnagegewinn lediglich bei etwa 30.000 Euro liegen. Dies bedeutet: 1,17 Millionen Euro brauchen Investoren nicht zu versteuern.
Überdies waren und sind spätere Veräußerungsgewinne ebenfalls vollständig durch die geringfügige Tonnagesteuer abgegolten oder aber es kam der sogenannte Unterschiedsbetrag zum Ansatz. „Ein blendendes Argument für die Emissionshäuser und deren Vertriebe“, erklärt Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens. Denn mit dem Hinweis, dass Ausschüttungen und mögliche spätere Verkaufsgewinne nahezu unbesteuert bleiben, hätten die Emissionshäuser alles in allem weit mehr als zehn Milliarden Euro für ihre Schiffsbeteiligungen bei Investoren eingeworben.
Was viele Anleger nicht wissen: Die Tonnagesteuer wirkt in guten wie in schlechten Zeiten. Dies bedeutet: „Selbst wenn die Schiffsbeteiligung einen Verlust macht, besteuert das Finanzamt den Tonnagegewinn“, erklärt Jan-Henning Ahrens. Zudem sei auch ein möglicher Veräußerungsverlust, den seit Ausbruch der Finanzkrise im Herbst des Jahres 2008 immer mehr Schiffsinvestoren beklagen, durch den (theoretischen) Tonnagegewinn abgegolten. „Ob auf dieses Risiko von den Emissionshäusern und Vertrieben bei der Einwerbung ausreichend hingewiesen wurde, dürfte fraglich sein“, sagt Ahrens.
Wie groß der finanzielle Schaden für Investoren im Einzelfall sein kann, zeigt das Beispiel des „DS-Rendite-Fonds Nr. 111“ des Emissionshauses Dr. Peters. Hier droht der Totalverlust des Eigenkapitals in Höhe von rund 45 Millionen Euro. Bei der herkömmlichen Einkommensbesteuerung, also ohne Berücksichtigung des Tonnagegewinns, hätten Investoren diesen Verlust mit Gewinnen Steuern sparend verrechnen können. Doch hier „wirkt die Tonnagesteuer wie ein Verlustturbo“, sagt Rechtsanwalt Ahrens.
Regelbesteuerung
Tonnage-besteuerung
Tatsächlicher Verlust in Mio. Euro
-45,0
-45,0
Anzusetzender Tonnagegewinn in Mio. Euro
entfällt
+0,1
Steuereffekt, 45 % auf -45,0 bzw. +0,1 Mio. Euro
+20,3
0,0
Kapitalverlust nach Steuern in TEUR
-24,7
-45,0
Der Vergleich zeigt: Bei der so genannten Regelbesteuerung hätten Anleger das Finanzamt mit mehr als 20 Millionen Euro an den Verlusten ihres Schiffsfonds beteiligen können. Entsprechend niedriger würde der finanzielle Schaden nach Steuern ausfallen. Aufgrund der Tonnagesteuer kommt dies allerdings nicht in Betracht. „Investoren müssen den Verlust ohne steuerliche Verrechnungsmöglichkeiten ungeschmälert tragen“, sagt Ahrens.
Kein Einzelfall. Denn allein die Kanzlei KWAG kennt rund 280 Schiffsfonds, bei denen auf Veranlassung der jeweiligen Emissionshäuser, der finanzierenden Banken und/oder Wirtschaftsprüfer bereits Sanierungskonzepte durchlaufen werden oder noch anstehen. Überdies wird bei vielen dieser Schiffsbeteiligungen ein Verkauf erwogen, weil die Liquidität trotz Nachzahlungen von Investoren oder Rückforderungen bereits geleisteter Auszahlungen nicht reicht für die Fortführung des Schiffsbetriebs.
„Schiffsinvestoren sollten ihre Beteiligungen von unabhängigen Experten prüfen lassen“, rät eindringlich Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens. Dadurch gelinge es möglicherweise – etwa durch die Rückabwicklung oder den zügigen Verkauf – den finanziellen Schaden spürbar zu begrenzen.
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