(ots) - Warum nicht?
Darf ein Spitzenpolitiker einer der obersten Juristen werden? Im
Extremfall muss Peter Müller Gesetze für verfassungswidrig erklären,
an denen er selbst mitgewirkt hat. Doch dem Prinzip der
Gewaltenteilung widerspricht das nicht. Auch formal bestehen keine
Bedenken gegen den Umstieg vom Landesvater zum Richter: Müller hat
das Mindestalter von 40 Jahren erreicht und besitzt die Befähigung
zum Richteramt. Das erste Staatsexamen hat er mit "sehr gut"
bestanden, was nur wenigen Juristen gelingt.
Und der frühere saarländische Ministerpräsident ist nicht der
erste Bundes- oder Landespolitiker, der ans Verfassungsgericht
wechselt: Vor ihm haben das Bundesinnenminister Ernst Benda und
Baden-Württembergs Innenminister Roman Herzog von der CDU sowie der
niedersächsische Kultusminister Ernst Gottfried Mahrenholz und die
Berliner Justizsenatorin Jutta Limbach von der SPD gemacht.
Nun ist Müller einstimmig gewählt worden, also auch mit Stimmen
der Sozialdemokraten. Kritiker reden von Parteiengeschacher, aber man
kann es auch anders sehen: Es tut dem Gericht gut, dass nicht allein
Wissenschaftler vertreten sind, sondern auch frühere Politiker mit
Blick für die Realität. Müller wird jedoch zweierlei beweisen müssen:
Dass er trotz geringer juristischer Praxis dem Amt gewachsen ist und
von Parteipolitik Abstand nimmt.
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